Verkehr an Karneval: Sperrungen am Freitag und Samstag

Warnbaken weisen auf eine Straßensperrung hin.
Foto: IMAGO/Rolf Poss

Zum Straßenkarneval herrscht von Weiberfastnacht bis Rosenmontag Ausnahmezustand in Köln. Und das auch in Sachen Verkehr! Wir geben euch einen Überblick über Straßensperrungen sowie Umleitungen und Verkehrsbehinderungen.

Verkehrsbehinderungen am Karnevalsfreitag

Anlässlich des traditionellen Sternmarsches ist am Freitag ab 16:30 Uhr in der Altstadt mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Teilnehmer der sonntäglichen Schull- und Veedelszöch ziehen von mehreren Plätzen in der Innenstadt aus zum Alter Markt, auf dem von 18 Uhr bis 20:45 Uhr ein Programm mit Bühnenauftritten stattfindet.

Alter Markt im Stadtplan

Betroffen sind die Zugwegstrecken entlang Laurenzplatz, Unter Goldschmied, Kleine Budengasse, Eisenmarkt, Markmannsgasse, Martinstraße, Bolzengasse, Am Bollwerk, Große Neugasse, Bechergasse, Unter Käster, Alter Markt und Heumarkt.

Im Kwartier Latäng gilt auf der Zülpicher Straße ein Halteverbot. Außerdem kann es, je nach Besucheraufkommen, zu Sperrungen von Straßen kommen. Betroffen von den Sperrungen sind dann die Zülpicher Straße zwischen Zülpicher Platz und Dasselstraße/Moselstraße, die Roonstraße zwischen Barbarossaplatz und Beethovenstraße, der Hohenstaufenring zwischen Lindenstraße und Barbarossaplatz sowie die jeweils unmittelbar zuführenden Straßen.

Verkehrsbehinderungen am Karnevalssamstag

Wegen des Karnevalsumzugs in Wahn und Wahnheide ist am Samstagnachmittag von 12 bis etwa 18 Uhr die Ausfahrt an der Anschlussstelle Köln-Wahn der A59 gesperrt. Die Abfahrt ist nur Richtung Wahnheide möglich. Die Nachtigallenstraße, Frankfurter Straße und Heidestraße sowie alle Nebenstraßen sind wegen des Umzuges ebenfalls ab 12 Uhr gesperrt.

Im Kwartier Latäng gilt auf der Zülpicher Straße ein Halteverbot. Außerdem kommt es ab 14 Uhr ggf. früher und nach Bedarf bei hohem Personenaufkommen, zu Sperrungen von Straßen. Betroffen von den Sperrungen sind dann die Zülpicher Straße zwischen Zülpicher Platz und Dasselstraße/Moselstraße, die Roonstraße zwischen Barbarossaplatz und Beethovenstraße, der Hohenstaufenring zwischen Lindenstraße und Barbarossaplatz sowie die jeweils unmittelbar zuführenden Straßen.

Gibt es ein LKW-Fahrverbot?

Während des Straßenkarnevals herrscht in der Kölner Innenstadt ein LKW-Fahrverbot. Das Fahrverbot betrifft Lastkraftwagen sowie Lastkraftwagen mit Anhängern bei einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen. Es gilt von Weiberfastnacht, den 8. Februar, bis Rosenmontag, den 12. Februar, an allen Tagen im Straßenkarneval. Das Fahrverbot umfasst jeweils die Zeit von von 8 Uhr bis 2 Uhr am Folgetag. Für Busse gilt kein Fahrverbot.

Das Fahrverbot erfasst nahezu die gesamte linksrheinische Innenstadt von der Inneren Kanalstraße und Universitätsstraße sowie Weißhausstraße, Pohligstraße und Schönhauser Straße bis an das Rheinufer. Rechtsrheinisch sind große Bereiche von Deutz zwischen Zoobrücke und Severinsbrücke und vom Rheinufer bis an den Gotenring und die Deutz-Mülheimer Straße vom Fahrverbot betroffen. Die Einfahrt in diese Bereiche über die Deutzer Brücke und Severinsbrücke ist nicht möglich. Die ausgeschilderte Zufahrt zum Großmarkt bleibt frei.

Info plus Kartendarstellung der LKW-Fahrverbotszone im Kölner Karneval findet ihr auf der Webseite der Stadt Köln www.stadt-koeln.de

Straßensperrungen zum Kölner Karneval