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Mehr Spaß ohne Glas

Das sind die Glasverbotszonen im Kölner Karneval 2023

Während der Karnevalstage ist zu bestimmten Zeiten aus Sicherheitsgründen das Mitbringen und der Verkauf von Glasflaschen und Gläsern in der Altstadt und im Zülpicher Viertel verboten. Wir geben euch einen Überblick über die Glasverbotszonen in Köln.

In den Glasverbotszonen in der Altstadt und in der Umgebung der Zülpicher Straße sind zu bestimmten Zeiten keine Glasflaschen und Trinkgläser erlaubt. PET-Flaschen, Plastikbecher und auch Bierdosen sind jedoch gestattet. Auch Büdchen- und Imbisse in der Sperrzone dürfen keine Getränke in Glasbehältnissen verkaufen. Dies wird von Polizei und Ordnungsamt kontrolliert.

Die Behörden stellen an den Zugängen zu den Sperrzonen Kontrollstellen auf. Jeder, der kommt, kann zuvor seine Getränke in Ruhe austrinken. Die leeren Glasflaschen können von den Jecken dann in Containern entsorgt werden. Wer Glas in die Sperrzone hineinschmuggelt, dem droht abhängig von der Größe des Behältnisses ein Bußgeld von bis zu 60 Euro.

In der Südstadt sind Glasflaschen zwar nicht verboten, die Stadt Köln und Festkomitee fordern die Jecken aber zu einem freiwilligen Glasverzicht auf und stellen auch hier Entsorgungsmöglichkeiten für Glas bereit.

Wann gilt das Glasverbot 2023?

Das Glasverbot in der Kölner Altstadt gilt:

  • Weiberfastnacht, 16. Februar, von 8 Uhr bis Karnevalsfreitag 8 Uhr
  • Karnevalssamstag, 18. Februar, von 18 Uhr bis Karnevalssonntag 8 Uhr
  • 11. November ("Elfter im Elften") von 8 Uhr bis 12. November 8 Uhr

Das Glasverbot im Zülpicher Viertel gilt:

  • Weiberfastnacht, 16. Februar, von 8 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag (Karnevalsfreitag)
  • Karnevalsfreitag, 17. Februar, von 15 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag (Karnevalssamstag)
  • Karnevalssamstag, 18. Februar, von 12 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag (Karnevalssonntag)
  • Rosenmontag, 19. Februar, von 15 Uhr bis 8 Uhr am Folgetag (Veilchendienstag)
  • 11. November ("Elfter im Elften") von 8 Uhr bis 12. November 8 Uhr

Der freiwillige Glasverzicht in der Südstadt gilt:

  • Weiberfastnacht, 16. Februar, von 8 Uhr bis Karnevalsfreitag 8 Uhr
  • 11. November ("Elfter im Elften") von 8 Uhr bis 12. November 8 Uhr

Die Glasverbotszonen im Stadtplan:



(Foto: imago images / Eibner)