Alle Sperrungen zu Silvester im Überblick

Warnleuchten weisen auf eine Straßensperrung hin.
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Welche Brücken, Straßen und Plätze sind an Silvester 2025 gesperrt? Wir geben einen Überblick über die Sperrungen und Anreisemöglichkeiten in die Kölner Innenstadt.

In der Silvesternacht kommt es in Köln zu einem hohen Besucherandrang auf den Rheinbrücken. Auch versammeln sich in der Innenstadt viele Menschen, um das alte Jahr zu verabschieden und das neue Jahr zu begrüßen. Aus diesem Grund werden sowohl einige Brücken als auch Plätze oder Straßen in der Innenstadt gesperrt.

Welche Brücken gesperrt sind

Deutzer Brücke: Die Deutzer Brücke wird ab 20 Uhr in Richtung Heumarkt für Kraftfahrzeuge gesperrt. Bei Bedarf wird die Brücke ebenfalls für den Fuß- und Radverkehr sowie auf der Südseite gesperrt. Die Fahrbahnen können erst nach Beendigung der Reinigungsarbeiten wieder durch den Autoverkehr genutzt werden.

Hohenzollernbrücke: Die Hohenzollernbrücke wird ab 18:30 Uhr für den Fuß- und Radverkehr sowohl auf der Nord- als auch auf der Südseite gesperrt.

Severinsbrücke: Die Severinsbrücke in Fahrtrichtung Innenstadt wird gegen 22 Uhr für den Autoverkehr gesperrt. Die Fahrtrichtung Deutz ist davon nicht betroffen. Allerdings werden ab 22 Uhr in Richtung Deutz die Geh- und Radwege gesperrt, bei Bedarf ebenso in Richtung Innenstadt.

Zoobrücke: Die Zoobrücke wird ab 22 Uhr für den Rad- und Fußverkehr in beiden Richtungen gesperrt. Die Fahrbahnen für den Autoverkehr bleiben in beide Richtungen offen.

Welche Brücken frei bleiben

Mülheimer Brücke: Die Mülheimer Brücke bleibt von Sperrungen unberührt.

Südbrücke: Die Südbrücke bleibt von Sperrungen unberührt.

Wo am Kölner Dom gesperrt ist

Domumgebung: Wegen der Schutzzone, welche rund um den Dom eingerichtet wird, kommt es zu Straßensperrungen. Folgende Straßen sind ab 18:30 Uhr für den Verkehr gesperrt: Am Domhof, Am Hof, An den Dominikanern, Auf dem Brandt, Bechergasse, Bischofsgartenstraße, Bürgerstraße, Burgmauer (zwischen Kardinal-Höffner-Platz und Mariengartengasse), Domprobst-Ketzer-Straße, Große Neugasse, Kardinal-Höffner-Platz, Kleine Budengasse, Komödienstraße (zwischen Tunisstraße und Marzellenstraße), Kurt-Hackenberg-Platz, Marzellenstraße, Margarethenkloster, Sporergasse, Stolkgasse, Trankgasse, Tunnel Johannisstraße,
Unter Goldschmied (nördlich Salomonsgasse), Unter Sachsenhausen (nördlich Tunisstraße).

Die Ein- und Ausfahrten zu den Parkhäusern bleiben frei. Darüberhinaus werden Haltverbotszonen in folgenden Straßen eingerichtet: An den Dominikanern, Burgmauer, Charles-de-Gaulle-Platz, Domprobst-Ketzer-Straße, Komödienstraße, An der Rechtschule, Stolkgasse, Unter Sachsenhausen. Die Halteverbote gelten vom 31. Dezember 2025 bis zum Vormittag des 1. Januars 2026.

Sperrung am Rheinboulevard

Die Treppenanlage wird vom 31. Dezember 2025, um 15 Uhr, bis zum 1. Januar 2026, etwa 2 Uhr, gesperrt. Der höher verlaufende Panoramaweg am Rheinboulevard bleibt offen.

Wo nach Bedarf gesperrt wird

Konrad-Adenauer-Ufer: Das Konrad-Adenauer-Ufer wird bei Bedarf in beiden Fahrtrichtungen zwischen Theodor-Heuss-Ring und Trankgasse für den Verkehr gesperrt.

Hohenzollernring: Der Hohenzollernring wird bei Bedarf zwischen Rudolfplatz und Friesenplatz gesperrt. Gegebenenfalls wird die Sperrung darüber hinaus erweitert.

Zülpicher Viertel: Das Zülpicher Viertel wird bei Bedarf gesperrt. Davon betroffen ist insbesondere die Zülpicher Straße sowie Teile des Barbarossaplatzes, die Roonstraße, der Hohenstaufenring und die Dasselstraße.

Wo Böllern verboten ist

Zum Jahreswechsel setzt die Stadt Köln auf ein umfangreiches Böllervebot. Zwischen dem Rhein und den Ringen dürfen dann Silvesterknaller und Böller nicht abgefeuert werden. In der sogenannten „Böllerverbotszone“ dürfen pyrotechnischen Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung nicht gezündet werden. Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk, bei dem es vor allem um die Sichtbarkeit geht, sind von der Verordnung nicht betroffen.

Weitere Infos zur Böllerverbotszone

Unabhängig vom Böllerverbot gilt um den Dom ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern aller Art. Stadtweit gilt: Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen gezündet werden.