Die Stadt Köln richtet zum Jahreswechsel in der linksrheinischen Innenstadt eine Böllerverbotszone ein. Zwischen dem Rhein und den Ringen dürfen Silvesterknaller und Böller nicht abgefeuert werden.
Das Verbot gilt am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026, jeweils von 0 bis 24 Uhr, für alle pyrotechnischen Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung (Kategorie 2). Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk, bei dem es vor allem um die Sichtbarkeit geht, sind von der entsprechenden Verordnung nicht betroffen. Wer an Silvester gegen das Böllerverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz lässt sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro zu.
Feuerwerksfreie Zone rund um den Dom
Neben der Verbotszone gilt bereits seit mehreren Jahren rund um den Kölner Dom ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern jeglicher Art. Konkret bedeutet das: vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 5 Uhr, dürfen dort keine Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk mitgenommen werden dürfen – dazu gehören auch Wunderkerzen. Wegen Kontrollen müssen Besucher an den Zugängen mit Wartezeiten rechnen.
Im ganzen Stadtgebiet darf in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen kein Feuerwerk abgebrannt werden. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen.
Rote Fläche: Böllerverbotszone
Blaue Fläche: Mitnahmeverbot für Feuerwerkskörper rund um den Dom