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Hochzeits-FAQ

Häufig gestellte Fragen rund um Trauung und Hochzeit


 

Hochzeits-FAQ: 5 wichtige Antworten zur standesamtlichen Trauung

1. Wann muss die Hochzeit beim Standesamt angemeldet werden?

Die Anmeldung beim Standesamt ist frühestens sechs Monate vor der Hochzeit möglich. Das Brautpaar muss persönlich und gemeinsam zur Anmeldung erscheinen.

2. Welches Standesamt ist zuständig?

Die Eheschließung muss bei dem Standesamt des Wohnsitzes angemeldet werden.

3. Ist eine standesamtliche Trauung bei einem Standesamt außerhalb des Wohnsitzes möglich?

Die Eheschließung muss zunächst bei dem Standesamt erfolgen, an dem das Brautpaar seinen Wohnsitz hat. Das Standesamt übermittelt die Unterlagen anschließend an das Wunsch-Standesamt. Werden die Unterlagen an das Paar übergeben, muss ein Partner sich umgehend bei dem gewünschten Standesamt melden, um einen Trautermin festzulegen und die Gebühren zu begleichen.

4. Welche Unterlagen müssen zur standesamtlichen Trauung mitgebracht werden?

Wer volljährig ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und noch nicht verheiratet ist, muss den Personalausweis oder den Reisepass, eine aktuelle beglaubigte Anschrift aus dem Geburtsregister und, falls vorhanden, die Geburtsurkunde des gemeinsamen Kindes vorlegen.

5. Welche Gebühren fallen für die Eheschließung an?

Für die Eheschließung beim Standesamt Köln fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an. Besitzt einer der beiden Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit, erhöhen sich die Gebühren auf 66 Euro. Hinzu kommen Kosten für die erweiterte Meldebescheinigung in Höhe von 9 Euro sowie Kosten für Urkunden und das Familienstammbuch in Höhe von 40 bis 60 Euro. Für die Raumnutzung bei der Eheschließung können ebenfalls Kosten anfallen. 

 

Hochzeits-FAQ: 10 wichtige Antworten zur kirchlichen Hochzeit

1. Wer kann sich kirchlich trauen lassen?

Eine katholische oder evangelische Trauung ist nur möglich, wenn mindestens ein Ehepartner der katholischen oder evangelischen Kirche angehört.

2. Welcher Pfarrer ist für die kirchliche Trauung zuständig?

Zuständig ist der Pfarrer der Gemeinde, in der das Brautpaar seinen ersten oder zweiten Wohnsitz hat. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Pfarrer das Brautpaar an einen Pfarrer aus einer anderen Gemeinde "überweist".

3. An wen müssen Brautpaare sich für die kirchliche Trauung wenden?

Sobald der Wunsch einer kirchlichen Trauung feststeht, sollte sich das zukünftige Ehepaar noch vor der endgültigen Festlegung des Hochzeitstermins mit dem Pfarramt seiner Gemeinde in Verbindung setzen. Während des Gesprächs sollten der Trautermin, der Ort der Trauung und der Termin für das Traugespräch festgelegt werden. 

4. Was wird in einem Traugespräch zwischen dem Pfarrer und dem Brautpaar besprochen?

In dem Traugespräch werden zunächst die Personalien des Brautpaares aufgenommen. Der Pfarrer informiert das Brautpaar über die Voraussetzungen und die Bedeutung der kirchlichen Trauung. Weiterhin werden Ablauf und Gestaltung der kirchlichen Trauung thematisiert und offene Fragen geklärt. Abschließend werden die Ergebnisse in einem Eheprotokoll festgehalten, das von dem Brautpaar und dem Pfarrer unterschrieben werden muss.

5. Ist eine zweite kirchliche Hochzeit möglich?

Eine kirchliche Hochzeit ist bei Katholiken in der Regel nur einmal möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn die erste Ehe nach katholischem Verständnis nicht gültig geschlossen wurde. Eine zweite kirchliche Trauung bei Protestanten ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, die von dem zuständigen Pfarrer erteilt wird.

6. Ist eine kirchliche Trauung möglich, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist?

Eine kirchliche Trauung ist auch dann möglich, wenn ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist. Die Voraussetzung dafür ist, dass der andere Ehepartner noch der Kirche angehört.

7. Ist eine individuelle Gestaltung der kirchlichen Trauung möglich?

Eine individuelle Gestaltung der Traufeier ist möglich und bei Pfarrern und Pastoren durchaus gerne gesehen. Eigene Texte, Lieder und Fürbitten verleihen der kirchlichen Trauung eine persönliche Note.  

8. Welche Unterlagen werden zur Anmeldung der kirchlichen Trauung benötigt? 

Für die Anmeldung der Trauung wird der Personalausweis, der Taufschein und die Heiratsurkunde benötigt. 

9. Ist eine kirchliche Trauung mit unterschiedlichen Konfessionen (evangelisch und katholisch) möglich? 

Bei Protestanten ist eine gemischt-konfessionelle Trauung problemlos möglich. Ist ein Partner katholisch, benötigt er eine schriftliche Genehmigung der katholischen Kirche. Bei der katholischen Trauung muss der evangelische Partner sich dazu verpflichten, die Kinder im katholischen Glauben zu erziehen.

10. Werden Trauzeugen für die kirchliche Trauung benötigt?

Für eine standesamtliche und eine evangelische Trauung ist es nicht notwendig, Trauzeugen zu benennen. Für eine katholische Trauung müssen allerdings zwei Trauzeugen gewählt werden.

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