AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1) Die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH im folgenden „NetCologne“ genannt betreibt und vermarktet die Internetplattform https://www.koeln.de. Sie erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, die auch durch E-Mail an
werbung@koeln.de gewahrt wird.
2) Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Der Auftrag kommt erst zustande durch schriftliche oder per E-Mail erfolgte Bestätigung des Auftrages seitens NetCologne oder die online erfolgte Verbreitung der Werbung.

2. Leistungsumfang

1) Im Rahmen der Vermarktung von Werbeflächen in Online-Medien übernimmt NetCologne die Vermittlung bzw. die Platzierung von Werbeflächen in ihren Online-Angeboten.

3. Material

1) Der Werbetreibende trägt dafür Sorge, dass die notwendigen Informationen, Daten, Dateien und sonstiges Material rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei sowie den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend ausgeliefert werden und sich für die vereinbarten Zwecke, insbesondere der Bildschirmdarstellung im entsprechenden Umfeld und in der gebuchten Art und Größe eignen. Der
Werbetreibende hat zu prüfen, ob durch die Schaltung der Werbung Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
2) Grafiken und Codes müssen in einem Format angeliefert werden, das den geltenden Konventionen des W3C für Webcontent entspricht. Die jeweilige Zieladressen der Werbeflächen (URL im Internet) sind mit anzugeben. Dies gilt nicht in dem Fall, wenn die Schaltung über AdServer Dritter durchgeführt wird. Das Material muss mindestens fünf Werktage vor Beginn der Schaltung
bei NetCologne vorliegen. Die Anlieferung der Daten kann per E-Mail an die Adresse werbung@koeln.de erfolgen.
Für die Zusendung von Datenträgern gilt folgende Postadresse: NetCologne, Bereich GB-Geschäftskunden, Am Coloneum 9, 50829 Köln.
3) Erfolgt die Erstellung von Werbeformen durch NetCologne, so müssen die Materialien bis spätestens 3 Tage vor Beginn der Schaltung angeliefert sein. NetCologne übernimmt für das gelieferte Material keine Verantwortung. Diese liegt allein beim Werbetreibenden. NetCologne ist nicht verpflichtet, das Material zu archivieren oder an den Werbetreibenden zurückzuliefern.

4. Urheber-Rechte

1) Im Verhältnis zu NetCologne trägt allein der Werbetreibende die presserechtliche, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die Werbung. Der Werbetreibende bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er sämtliche zur Verbreitung auf einem Online-Dienst erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Dateien (z. B. Texte, Fotos, Graphiken, Tonträger und Videobänder usw.) erworben hat. Der Werbetreibende stellt NetCologne von allen Ansprüchen Dritter frei, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er storniert sein sollte, erwachsen. NetCologne ist nicht verpflichtet, Werbung auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter zu prüfen.

5. Gesetzes- und sittenwidrige Inhalte

1) Der Werbetreibende gewährleistet, dass die Inhalte der Werbung und die Inhalte der durch die URL angewählten Seiten nicht gegen geltendes deutsches Recht, gesetzliche und behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten verstoßen. NetCologne ist berechtigt, derartige Werbung und Links aus dem Angebot zu entfernen. Einer vorherigen Abmahnung bedarf es nicht. NetCologne wird den Werbetreibenden unverzüglich von der durchgeführten Maßnahme in Kenntnis setzen. Ein Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Werbetreibenden entsteht hierdurch nicht. Der Werbetreibende wird NetCologne von allen Forderungen und Schäden Dritter freistellen, die durch diese Form der Werbung entstehen.

6. Freigabe

1) NetCologne ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Material zu bearbeiten und – soweit zur optimalen Umsetzung erforderlich oder ratsam – Änderungen oder Korrekturen an diesem vorzunehmen. NetCologne ist berechtigt, die bearbeitete Vorlage dem Werbetreibenden zur Freigabe zu übersenden, in diesem Fall ist der Werbetreibende verpflichtet, unverzüglich schriftlich oder durch E-Mail die Freigabe zu erklären.
2) Der Werbetreibende ist verpflichtet, die Werbung unmittelbar nach der öffentlichen Freischaltung zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb der ersten Einschaltungswoche zu reklamieren, andernfalls gilt die Werbung als genehmigt.
3) NetCologne macht keinerlei Zusicherungen über die mögliche Reihenfolge der Werbeschaltungen, strebt aber im Interesse des Werbetreibenden eine bestmögliche Platzierung an.

7. Konkurrenzausschluss

1) Ein Konkurrenzausschluss ist nicht möglich.

8. Kennzeichnung

1) Werbung, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht auf den ersten Blick als Werbung erkennbar ist, wird als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

9. Entgelte & Rückbelastung

1) Der Werbetreibende zahlt für seine Werbeschaltungen für eine vorher vereinbarte Dauer, einen vorher vereinbarten, andernfalls einen der jeweils gültigen Preisliste entsprechenden Kontakt- oder Festpreis.
2) NetCologne erstellt eine Statistik über den Werbeerfolg, welche Auskunft über die realisierten PageImpressions und Klicks gibt.
3) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ablauf der Schaltung. NetCologne ist berechtigt, monatlich Zwischensummen bei zeitlich länger laufenden Schaltungen zu stellen. Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4) Bei Unterschreitung der dem Pauschalpreis zugrundegelegten Abrufzahlen ist NetCologne wahlweise zur anteiligen Erstattung oder zur Nachbesserung berechtigt. In Fällen höherer Gewalt z.B. Arbeitskampf, Beschlagnahme und sonstige behördliche Maßnahmen, Verkehr- und Betriebsstörungen u.ä., die nicht im Verantwortungsbereich von NetCologne liegen, behält NetCologne
den Anspruch auf das volle Entgelt.
5) Gerät der Werbetreibende mit der Zahlung der Rechnungen in Verzug, entfällt der gewährte Rabatt. Wird ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder werden zusätzliche Dispositionen erteilt, hat der Werbetreibende Anspruch auf einen dem Gesamtauftrag entsprechenden rückwirkenden Rabatt gemäß den im Tarif festgelegten Rabattstufen. Der Rabatt wird nach Vertragsende abgerechnet.

10. Preisangleich

1) NetCologne ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte bei Vertragslaufzeiten über 12 Monaten anzupassen. NetCologne teilt dies dem Werbetreibenden einen Monat vor dem Änderungstermin per Telefax, Brief oder E-Mail mit. Der Werbetreibende ist in diesem Fall berechtigt, der Erhöhung binnen zwei Wochen vor dem Erhöhungstermin schriftlich zu widersprechen. Macht der Werbetreibende von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch, so gelten ab dem Erhöhungstermin die neuen Entgelte. NetCologne wird zu Beginn der Frist auf die Bedeutung eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen. Widerspricht der Werbetreibende der Erhöhung, so ist NetCologne berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Erhöhungstermin zu kündigen.

11. Rabatte, Stornierungsfristen, Agenturkonditionen

1) Rabatte werden nur auf die reinen Mediaschaltungen gewährt. Die Konditionen teilt unsere AdSales-Abteilung gern mit. Gestaltungskosten für Werbemittel sind von diesen Rabatten ausgenommen.
2) Die Stornofrist beträgt 4 Wochen zum Schaltungsbeginn und bezieht sich auf den reinen Mediawert. Provisionen, die von NetCologne zu zahlen sind sowie Gestaltungskosten, die NetCologne durch Bearbeitungen etc. hatte, sind vom Storno ausgeschlossen.
3) NetCologne gewährt 15% AE-Provision auf Nachweis der Agenturtätigkeit bei Fakturierung an die Agentur.

12. Gewährleistung und Haftung

1) NetCologne leistet Gewähr für Mängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Ansprüche aufgrund von Mängeln, die die Tauglichkeit der Leistung nur unerheblich beeinträchtigt, bestehen nicht. Mängel sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
2) NetCologne ist zur Nachbesserung berechtigt. Weitergehende Ansprüche stehen dem Werbetreibenden erst nach zwei gescheiterten Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch NetCologne zu, sofern dem Werbetreibendem
eine Nachbesserung zumutbar ist.
3) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber NetCologne wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Unberührt von diesem Haftungsausschluss bleiben Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Körperschäden. Der Haftungsausschluss ergreift nicht Ansprüche wegen Verstoßes gegen vertragliche Kardinalpflichten oder Nichterfüllung zugesicherter Eigenschaften.
4) Für von NetCologne nicht vorhersehbare oder im Verantwortungsbereich des Werbetreibenden bzw. seiner Agentur liegende Schäden haftet NetCologne nicht.
5) Die Haftung von NetCologne für die Wiederbeschaffung von Daten ist zusätzlich dahingehend beschränkt, dass eine Haftung nur besteht, wenn der Werbetreibende sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial – das in maschinenlesbarer Form bereitgestellt wird – mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
6) Vorstehende Haftungsregelungen betreffen vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche.

13. Datenschutz

1) Informationspflicht
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Werbetreibenden erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzrechts, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). NetCologne kommt seiner Informationspflicht bei der Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person gem. Art. 13 DSGVO i.V.m § 32 BDSG nach.
2) Personenbezogene Daten
Der Werbetreibende stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten aus-drücklich zu, insbesondere der zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen personenbezogenen Daten, wie Bestandsdaten (Name, Adresse etc.), und der automatisierten sowie der nichtautomatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert werden, Art. 1 Abs. 1 Satz 2 BDSG. Diese Daten sind zur Erbringung der Dienste sowie zu deren Abrechnung nebst Forderungseinzug und zur Störungsbeseitigung und Missbrauchserkennung erforderlich. Der Werbetreibende ist berechtigt seine Zustimmung jederzeit schriftlich zu widerrufen. NetCologne ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der personenbezogenen Daten des Werbetreibenden verpflichtet.
3) Sonstige Daten/Informationen
Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die NetCologne unterbreiteten sonstigen Daten/In-formationen des Werbetreibenden nicht vertraulich.
4) Datengeheimnis
NetCologne trägt dafür Sorge, dass alle Personen, die von NetCologne mit der Auftragsausführung betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten, § 52 BDSG, sowie zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet sind, § 53 BDSG.
5) Rechte, Weiterleitung an Dritte
NetCologne erwirbt keine Rechte an den Daten des Werbetreibenden, insbesondere an den personenbezogenen Daten. NetCologne ist berechtigt, soweit sie sich zur Erbringung ihrer Leistung Dritter bedient, die Daten an diese weiterzuleiten. Dritte werden auf das Datengeheimnis entsprechend verpflichtet.
6) ‚TOM‘
NetCologne stellt die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen (TOM) gemäß Art. 32 DSGVO sicher.
7) Beendigung des Auftragsverhältnisses
Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses und erfolgter Zahlung durch den Werbetreibenden ist NetCologne nicht mehr zur Datennutzung berechtigt und wird daher die Daten des Werbetreibenden löschen, Art. 17 DSGV i.V.m. §§35, 58 Abs. 2 BDSG, sofern keine zwingenden Aufbewahrungspflichten vorliegen.

14. Sonstiges

1) Erfüllungsort ist Köln, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung und die Beendigung des Vertrages ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der jeweilige Sitz von NetCologne.
2) Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die aufgrund der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der NetCologne-Kunden gebunden.
4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende, oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung welche die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

NetCologne GmbH, den 1. April 2023