Die Stadt Köln wird zum Jahreswechsel die Böllerverbotszone in der linksrheinischen Innenstadt erheblich ausweiten. Zwischen dem Rhein und den Ringen dürfen dann Silvesterknaller und Böller nicht abgefeuert werden.
Das Verbot gilt für alle pyrotechnischen Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung. Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk, bei dem es vor allem um die Sichtbarkeit geht, sind von der entsprechenden Verordnung nicht betroffen. Wer gegen das Böllerverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz lässt sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro zu.
Stadtdirektorin Andrea Blome erklärt hierzu: „Mit der Ausweisung dieser großflächigen Böllerverbotszone reagiert die Stadt Köln auf Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen, die sich in den vergangenen Jahren über den Lärm, aber auch die in der dicht bebauten Innenstadt besonders hohe Feinstaubbelastung an Silvester beklagten. Zudem wollen wir durch die neue Regelung Polizisten und Polizistinnen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser schützen, die in der vergangenen Silvesternacht in anderen Großstädten mit Böllern beworfen und dadurch verletzt wurden.“ Als willkommener Nebeneffekt werde der Müll reduziert.
Neben der neuen Verbotszone gilt bereits seit mehreren Jahren rund um den Kölner Dom ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern jeglicher Art. Stadtweit darf in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen kein Feuerwerk abgebrannt werden.