Jahreswechsel

Stadt weitet Böllerverbotszone aus

Das Foto zeigt drei Knallkörper auf einer Straßendecke, fertig zum Zünden.
Foto: IMAGO / Funke Foto Services

Die Stadt Köln wird zum Jahreswechsel die Böllerverbotszone in der linksrheinischen Innenstadt erheblich ausweiten. Zwischen dem Rhein und den Ringen dürfen dann Silvesterknaller und Böller nicht abgefeuert werden.

Das Verbot gilt für alle pyrotechnischen Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung. Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk, bei dem es vor allem um die Sichtbarkeit geht, sind von der entsprechenden Verordnung nicht betroffen. Wer an Silvester gegen das Böllerverbot verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz lässt sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro zu.

Stadtdirektorin Andrea Blome erklärt hierzu: „Mit der Ausweisung dieser großflächigen Böllerverbotszone reagiert die Stadt Köln auf Beschwerden von Bürgern und Bürgerinnen, die sich in den vergangenen Jahren über den Lärm, aber auch die in der dicht bebauten Innenstadt besonders hohe Feinstaubbelastung an Silvester beklagten. Zudem wollen wir durch die neue Regelung Polizisten und Polizistinnen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser schützen, die in der vergangenen Silvesternacht in anderen Großstädten mit Böllern beworfen und dadurch verletzt wurden.“ Als willkommener Nebeneffekt werde der Müll reduziert.

Feuerwerksfreie Zone rund um den Dom

Neben der neuen Verbotszone gilt bereits seit mehreren Jahren rund um den Kölner Dom ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern jeglicher Art. Konkret bedeutet das: vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 5 Uhr, dürfen dort keine Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk mitgenommen werden dürfen – dazu gehören auch Wunderkerzen. Wegen Kontrollen müssen Besucher an den Zugängen mit Wartezeiten rechnen. D

Im ganzen Stadtgebiet darf in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen kein Feuerwerk abgebrannt werden. Dieses Verbot gilt auch in der Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen. Wer trotz der Verbote pyrotechnische Gegenstände abfeuert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz ermöglicht sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Rote Fläche: Böllerverbotszone
Blaue Fläche: Mitnahmeverbot für Feuerwerkskörper rund um den Dom

Erstellt: