Köln (ots) –
Nachtrag zu Pressemeldungen Ziffer 3 vom 10. Juni 2026: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/6291947 und Pressemeldung Ziffer 2 vom 12. Juni 2026: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/6293512
Nach mehreren Zeugenhinweisen zur Öffentlichkeitsfahndung haben Ermittler des zuständigen Kriminalkommissariats 14 einen 31-jährigen Tatverdächtigen ermittelt und erkennungsdienstlich behandelt. Die Kripobeamten haben daraufhin am frühen Donnerstagmorgen (9. Juli) mit Beschluss des Amtsgerichts Köln die Wohnanschrift des Beschuldigten in Köln durchsucht und hierbei Beweismittel sichergestellt, die nun ausgewertet werden. Der mutmaßliche Tankstellenräuber wird sich nun in einem Strafverfahren verantworten müssen.
Durch Rücknahme der Fahndung entfällt die Rechtsgrundlage für die weitere Nutzung der Fahndungsbilder. (cr/al)
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