Wem gehört der Kölner Dom?
Der Stadt Köln
Dem Kölner Erzbistum
Der Dom gehört sich selbst
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Der Dom ist nicht nur unser Wahrzeichen, sondern mit 20.000-30.000 Besuchern pro Tag auch das meistbesuchte Bauwerk Deutschlands. Doch wem gehört er eigentlich? Im Grundbuch der Stadt Köln steht als Eigentümer eine juristische Person mit Namen "Hohe Domkirche zu Köln". Das heißt, der Kölner Dom hat keinen Eigentümer, sondern gehört tatsächlich sich selbst - oder uns allen! Der Grund dafür liegt fast 150 Jahre zurück: Die Fertigstellung des Domes im Jahr 1880 wurde durch eine weltweite Spendenaktion finanziert, an der sich neben vielen Fördervereinen vor allem der Zentral-Dombau-Verein und der deutsche Kaiser Wilhelm I. beteiligten. Mehr zum Kölner Dom findet Ihr hier.