Die aktuelle Coronaschutzverordnung für NRW ist weiter bis 27. Mai verlängert worden. Diese Regeln gelten in NRW und Köln:
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Die neue Coronaschutzverordnung setzt auf das Prinzip Eigenverantwortung. Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen wie 3G-Regel sind fast überall aufgehoben, die Landesregierung empfiehlt aber weiterhin die Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Masken).
Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht gilt weiterhin nur noch in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie zum Beispiel Krankenhäusern, Arztpraxen oder in Pflegeeinrichtungen wie Altenheimen, außerdem in allen öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahnen oder Bussen.
Testpflicht
Nahezu alle bestehenden 2G- oder 3G-Regeln sind mit der neuen Coronaschutzverordnung aufgehoben. Eine Testpflicht besteht nur noch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten; außerdem in Justizvollzugsanstalten und in Asylbewerber-Unterkünften.
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Foto: IMAGO/Ralf Poss