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koeln.de klärt auf

Grillen in Köln: Was darf man, was ist verboten?

Grillen in Köln: Menschen stürmen die Grünflächen der Stadt, werfen Fleisch auf den Rost, trinken Bier und haben Spaß. Und beachten oft nicht, was man darf und was verboten ist. Wir klären auf, wo man grillen darf, was man lassen sollte und wie teuer Grillsünden sind. 

Von Christian Rentrop

Klettern die Temperaturen über 20 Grad, wird in Köln gegrillt, was das Zeug hält. Aus den Parks weht der leckere Duft von Bratwurst, Steaks, Fleisch- oder Gemüsespießen durch die Straßen der Stadt. Übrig bleiben nach dem öffentlichen Barbecue oft Müllberge und Klagen von Anwohnern, dazu teils erhebliche Schäden an den Grünflächen.

Wo darf ich grillen, wo nicht?

Wer nicht im heimischen Garten oder auf dem Balkon grillen will, sollte zuallererst beachten, dass schon die Ortswahl Probleme nach sich ziehen kann. Dazu ein Sprecher des Kölner Ordnungsamtes gegenüber koeln.de: "Grundsätzlich ist Grillen überall erlaubt. Ausgenommen sind schützenswerte Naturflächen wie etwa der Rheinpark, der Stadtgarten, der Botanische Garten oder der Wald, wo das Grillen grundsätzlich verboten ist."

Also, ob am Aachener Weiher, im Stadtwald, Beethovenpark oder Blücherpark: grillen im Grüngürtel ist fast überall erlaubt.

Grillplatz in Lindenthal und weitere Kölner Grillplätze

Das ist nicht erlaubt

Allerdings sollte man darauf achtengeben, dass selbst in den freigegebenen Grünflächen oder an extra ausgewiesenen Grillplätzen längst nicht alles erlaubt ist, Stichwort Waldbrandgefahr und Belästigung. "Die Grünflächenordnung schreibt zur Sicherheit einen Mindestabstand von 100 Metern zu Anwohnern, Bäumen und Sträuchern vor.

Aber wir messen das jetzt nicht mit dem Maßband, zumal das auf vielen Flächen ja gar nicht möglich ist." So die Auskunft der Ordnungsamtes. Nur im Fall längerer Trockenheit kontrolliert das Ordnungsamt nach Vorschrift, um die Gefahr größerer Brände zu bannen.

Ebenfalls verboten ist die Nutzung von Einweg-Grills, da sie die Grasnarbe verbrennen. Eine Alternative sind zum Beispiel günstige Dreibeine, die es im Handel für rund 10 Euro gibt.

 

Müll forträumen oder mitnehmen

So viel Spaß das gemeinsame Grillen im Park auch macht: Übrig bleiben danach oft Müllberge, die nicht nur unschön aussehen, sondern wegen der noch enthaltenen Glut auch in Flammen aufgehen können. Sehr zum Ärger des Ordnungsamtes: "Wer die Sachen anschleppen kann, kann sie ja auch eigentlich wieder mitnehmen". Es sei ja schließlich unfair gegenüber denen, die am nächsten Morgen den Park benutzen möchten und dabei über den Unrat stolpern.

Lieber Rücksicht nehmen

Um wilde Grillmüllhalden zu vermeiden, sind die Kräfte des Ordnungsamtes in der Grillsaison verstärkt unterwegs. Und auch, um Streitigkeiten zu schlichten. Oft genug fühlen sich Parkbesucher von der allerorts glühenden Grillkohle und den anderen Gerüchen, die Grillen eben verursacht, gestört. "Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot beim Grillen", so der Ordnungsamt-Sprecher, "dann müssen wir auch nicht anrücken."

Bußgelder für Grillsünder

Übrigens: Wer sich beim "Müllvergessen", Nutzen von Einweg-Grills oder Einräuchern seiner Mitmenschen erwischen lässt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld bis 250 Euro rechnen. Richtig teuer kann es werden, wenn die Grillkohle einen Brand verursacht: Bis zu 500 Euro Bußgeld sind dann möglich. (Foto oben: imago/ActionPictures, Bearbeitung: Helmut Löwe; Foto unten: imago/imagebroker)

Weitere Informationen auf www.stadt-koeln.de