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Verweis auf Gestaltungshandbuch

Stadt nimmt Stellung zu Kontrollen der Gastronomie

Zu Corona-Zeiten war es die erweiterte Erlaubnis für Außengastronomie, mit der sich viele Kölner Wirte über Wasser halten konnten. In letzter Zeit berichteten Medien häufiger über Gastronomen, die sich über willkürliche Kontrollen des Ordnungsamtes beschwerten. Anlass für die Stadt, über das Gestaltungshandbuch und dessen Umsetzung zu informieren, an dem sich der Streit entzündet.

Das Gestaltungshandbuch gibt es seit 2017. Es soll die vielfache Nutzung des öffentlichen Raums regeln und ein gutes Gesamtbild der Stadt sichern, Aufenthaltsqualität und Attraktivität steigern und Gestaltungsdefizite ausgleichen. Dazu gehören zum Beispiel das Aufstellen von Abfallbehältern und die Pflege von Straßengrün.

Im Mittelpunkt stehen dabei immer auch Sicherheitsfragen wie etwa der freie Zugang für die Feuerwehr und Barrierefreiheit. Die Ausstattung richtet sich dabei nach der Bedeutung des Platzes: international, national, städtisch. Auf letzteren Plätzen herrchen etwas lockerere Regeln.

 

Handbuch soll überarbeitet werden

In der zweiten Hälfte dieses Jahres soll das Handbuch noch einmal mit Bürgern und Nutzern überarbeitet werden. Und zwar in einem öffentlichen Prozess, denn "der öffentliche Raum gehört allen, nicht nur der Gastronomie", so Kölns Stadtentwicklungs-Dezernent Markus Greitemann. Die kann über Sondernutzungsgenehmigungen die Erlaubnis für dessen Nutzung erhalten. Dabei muss dann etwa die Farbe von Sonnenschirmen beachtet werden – am Chlodwigplatz darf es etwas bunter sein als im Rheingarten. Im gesamten Stadtgebiet aber sind sie gleich groß. Stühle und Bänke müssen Arm- und Rückenlehne haben, ganz aus Plastik dürfen sie nicht sein. Geregelt wird auch das Aufstellen von Blumenkübeln.

Sonderregelungen bis Ende 2023

Auf Nachfrage erklärt Stadtdirektorin Andrea Blome klar, dass sich von Kölns rund 5.000 Gastronomen in den letzten Wochen nicht einmal ein Prozent über die städtischen Kontrollen beschwert habe. In solchen Fällen versuche man im Dialog eine Lösung zu finden. Eine Statistik über Regelverstöße werde nicht geführt. Dass ein Kontrolleur zu streng, der andere zu lasch arbeite, sei ihr konkret nicht bekannt. Es fände allerdings regelmäßig intern ein Erfahrungsaustausch statt.

Den Wirten empfiehlt sie, vor Neuanschaffungen das Gestaltungshandbuch zu lesen. Dann verspricht sie ihnen, dass die während Corona eingeführten Sonderregelungen für die Außengastronomie - wie beispielsweise die Nutzung von Parkplätzen - mindestens bis Ende 2023 gelten. (js)

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