Köln(dpa,sp) - Betrunken mit einem E-Tretroller unterwegs zu sein - das ist nicht nur waghalsig, sondern auch verboten. In Köln ist ein 21-Jähriger seinen Führerschein los geworden, weil er mit einem der neuen Roller Schlangenlinien fuhr.
Er begegnete am frühen Donnerstagmorgen einer Polizeistreife - und die Beamten maßen einen Atemalkoholwert von mehr als 1,1 Promille, wie die Polizei mitteilte. Deshalb beschlagnahmten sie den Führerschein.
E-Scooter dürfen in Deutschland seit Mitte Juni benutzt werden. Die Kölner Polizei wies darauf hin, dass unter Alkoholeinfluss das Benutzen von Elektrokleinstfahrzeugen - also E-Tretrollern und Segways - ebenso wenig erlaubt sei wie das Fahren mit dem Auto.
Verursacht ein betrunkener E-Scooter-Fahrer einen Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, müsse er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. (Foto: imago images/Future Image/C. Hardt)