Weil die Inzidenz in Köln anhaltend über 100 liegt, zog das Land NRW vergangenen Freitag die Notbremse für die Stadt. Jetzt hat Köln noch Ausnahmen für bestimmte Bereiche ergänzt. Das teilte die Stadt am Montagnachmittag mit.
"Solange die Inzidenz in Köln deutlich über 100 liegt und die Zahl der Neuinfektionen in unserer Stadt exponentiell steigt, hält die Stadt Köln eine Ausnahme von der Notbremse lediglich für die Museen für vertretbar und wird derzeit darauf verzichten, beim Land weitere Ausnahmen zu beantragen." so Andrea Blome, Leiterin des Krisenstabs Köln.
Museen und Zoo bleiben geöffnet
Kölner Museen öffnen wieder am 31. März. Ein Besuch ist nach wie vor nur nach Voranmeldung für ein bestimmtes Zeitfenster und mit einem negativen Coronatest möglich, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Weiterhin gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln. Zusätzlich werden in den Museen die Kontaktdaten der Besucher erfasst, um die Nachverfolgung zu gewährleisten.
Auch bleibt der Zoo auf. Hier ist weiterhin eine Terminvereinbarung sowie ein tagesaktueller negativer Coronatest nötig. Bibliotheken müssen allerdings schließen.
Verschärfte Kontaktbeschränkungen
Die bestehenden Kontaktbeschränkungen werden weiter verschärft: Ab 29. März darf sich im privaten Raum und in der Öffentlichkeit nur ein Hausstand mit einer weiteren Person treffen. Lediglich über Ostern (01.04. bis 05.04.) werden die Beschränkungen vorübergehend gelockert, damit Osterspaziergänge mit Freunden Verwandten möglich sind. Dann dürfen wieder maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zusammentreffen, Kinder unter 14 Jahren zählen dabei nicht mit.
Nur noch "Click & Collect" im Einzelhandel möglich
Für den Handel werden die letzten Lockerungen zurückgenommen. In Kölner Geschäften ist seit Montag, 29. März, kein Termin-Shopping ("Click & Meet") mehr möglich. Die Möglichkeit, Waren online oder telefonisch zu bestellen und dann am Geschäft abzuholen ("Click & Collect") bleibt aber bestehen. Unverändert bleibt die Lage nur bei Lebensmittelgeschäften, die wie gewöhnt geöffnet bleiben.
Die meisten körpernahen Dienstleistungen sind seit Montag nicht mehr möglich. Ausnahmen gibt es nur für Friseurbesuche, medizinisch notwendige Leistungen sowie die nichtmedizinische Fußpflege. Für diese Dienstleistungen ist weiterhin ein tagesaktueller negativer Coronatest nötig.
Die aktuellen Corona-Regeln für Köln im Überblick