1986 unterzeichnet
Die Kölsch-Konvention
Kölsch braut man da, wo man es auch spricht. Nämlich in Köln und seiner näheren Umgebung. Diese heimische Bier-Spezialität darf nur hier und nirgendwo anders hergestellt werden. Und das hat seinen guten Grund: die Kölsch-Konvention.
Schon sehr früh erkannten die Kölner Brauer die Zeichen der Zeit. Sie schufen sich Regeln, der sich alle Kölschbrauer freiwillig unterwarfen: Am 6. März 1986 unterzeichneten die Chefs der 24 Kölsch-Brauereien feierlich und im Beisein des Kölner Oberbürgermeisters Norbert Burger im Festsaal des Hotels Excelsior die "Kölsch-Konvention", dieses für Köln und das Kölsch so wichtige Dokument.
Begonnen hatte es damit, daß bereits im Jahre 1963 durch das Landgericht Köln festgestellt wurde, daß Kölsch nicht nur der Biertyp, sondern auch das Herkunftsgebiet ist. Der zweite Schritt folgte 1980. Das Oberlandesgericht schloß sich durch rechtskräftiges Urteil der ständig vertretenen Auffassung der Erstinstanzen an und bestätigte die geschützte geographische Herkunftsbezeichnung.
Doch dann ging es Schlag auf Schlag. 1981 beschloß der Kölner Brauerei-Verband, eine Konvention ausarbeiten zu lassen und setzte die in mühsamer Kleinarbeit ausformulierte Konvention bei allen Mitgliedern durch.1985 wurde sie im Bundesanzeiger veröffentlicht, nachdem andere beteiligte Kreise, insbesondere Verbände, keine Einwendungen hiergegen hatten. Durch die von den Kölner Brauern geleisteten Unterschriften bekannten diese sich am 6. März 1986 bindend zu ihrer Konvention.
Im einzelnen legt der Inhalt folgende wichtigen Punkte fest:
- Kölsch wird nach dem Reinheitsgebot von 1516 gebraut, und das nur von Brauereien im Kölner Stadtgebiet und einigen besonders bestimmten Brauereien in der Umgebung.- Kölsch ist ein obergäriges, helles, hochvergorenes, hopfenbetontes, blankes Vollbier.
- Die Stange ist das einzige gebräuchliche Kölsch-Glas.Ein Ausschuß wacht über die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen und ein Schiedsgericht entscheidet in Streitfragen. Bei Zuwiderhandlungen kann das Gericht Strafen bis zu 125.000.- € verhängen.
Soweit die trockenen, aber wichtigen Fakten. Doch die Konvention stellt für den Konsumenten klar, daß er jederzeit und von welcher Marke auch immer ein ganz spezielles, gleichbleibend gutes Bier erhält. Diese Garantie gibt es außer beim Kölsch nur noch bei Champagner und Bordeaux.
Die Fachleute und Bierexperten bezeichnen den Kölsch-Geschmack als leicht herbes Bier mit aromatischem Bittergeschmack.Dem echten Kölschfan ist das alles vielleicht ein wenig zu akademisch und er verläßt sich eher auf seine "Tagesform": Denn das Bier, speziell das Kölsch, ist ein lebendiges Nahrungsmittel, das Gott sei Dank nicht immer gleich ausfällt, doch immer gleich gut schmeckt.Darum denken Sie bei Ihrem nächsten Glas Kölsch daran, daß Ihr übernächstes noch genau so gut ist - Dank der Kölsch-Konvention, der sich alle Kölsch-Brauer verpflichtet fühlen.