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Fußball EM

Stadt Köln erlaubt Public Viewing unter strengen Regeln

Fußball-Fans können sich freuen: aufgrund der aktuell niedrigen Inzidenz wird Public Viewing bei der am Freitag, 11. Juni, startenden Fußball-Europameisterschaft möglich sein. Wie die Stadt Köln am Dienstag mitteilte, sind Übertragungen nur unter vorgegebenen Corona-Regelungen möglich. Wir sagen euch, was es beim gemeinsamen Fußball gucken zu beachten gibt.

 

Mit dem Eröffnungsspiel Türkei gegen Italien, das um 21 Uhr angepfiffen wird, startet am Freitag die EM. Vier Wochen lang werden die Fußballbegeisterte in Köln mitfiebern - und die EM-Spiele wieder gemeinsam verfolgen wollen. Die Inzidenzen und die vom Land NRW vorgegebenen Corona-Regeln bestimmen jedoch, wie und wo die EM 2021 geschaut werden kann.

Corona: Das müsst ihr zu den aktuellen Corona-Regelungen wissen 

Stadt Köln: Das sind die Regeln beim Public Viewing 

Die aktuell niedrige Inzidenz ermöglicht Übertragungen bei schönem Wetter in Außenbereichen ohne Test - und in den Innenräumen der Gastronomien nach der bekannten "3G-Regel" (getestet, genesen oder geimpft). 

Da am Freitag voraussichtlich die Stufe 1 der Corona-Schutzverordnung erreicht werden wird, gelten laut Land NRW folgende Regeln (bei Landesinzidenz unter 35):

Bei Veranstaltungen im Freien:

  • mit bis zu 1.000 Personen ohne Test, aber mindestens eine Sitzanordnung nach Schachbrettmuster
  • mit bis zu 1.000 Personen mit negativem Test, aber ohne Mindestabstand zwischen den Sitzplätzen,
  • mit mehr als 1.000 Personen mit negativem Test und mindestens einer Sitzanordnung nach Schachbrettmuster. 

In allen drei Varianten muss zudem ein Sitzplan vorliegen. 

In der Gastronomie:

In Kommunen der Inzidenzstufe 1 ist beim Public Viewing in der Außengastronomie ein negativer Test erforderlich, wenn mehr als 200 Zuschauer anwesend sind, in der Innengastronomie ist unabhängig von der Zuschauerzahl ein Test erforderlich. Die Platzpflicht gilt auch in der Inzidenzstufe 1. Eine Ausweitung der Tischkapazitäten ist mit den Corona-Regeln in der Außengastronomie bis zur Grenze von 1.000 Zuschauern und in der Innengastronomie bis zu 500 Zuschauern vereinbar, wenn die Abstandsvorschriften eingehalten werden.

Wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 1 gilt, kann in der Innen- und Außengastronomie bei Veranstaltungen mit höchstens 1.000 Zuschauern wahlweise für alle Zuschauer entweder auf das Testerfordernis oder auf die Einhaltung der Mindestabstände verzichtet werden. 

Menschenansammlungen außerhalb werden aufgelöst 

Wirte und Gäste haben die Vorgaben der jeweils aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen konsequent einzuhalten. Dazu gehört insbesondere die Einhaltung der Abstandsregeln. Um diese zu gewährleisten, müssen Gastwirte Stühle und Tische entsprechend anordnen. Auch Bildschirme seien so auszurichten, "dass sie die Übertragungen zwar in die Außengastronomie hinein zeigen, aber Passant*innen und der Kraftfahrzeugverkehr nicht dazu verleiten, das Spiel zu verfolgen".

Sollten sich Menschenansammlungen außerhalb der Außengastronomie bilden und zu einer Gefährdung  der öffentlichen Sicherheit oder des Verkehrs werden, muss die Übertragung abgebrochen werden, bis sich die Menschenansammlung aufgelöst hat. Kommt der Betreibende dem nicht nach, wird das Ordnungsamt der Stadt Köln "sanktionierend einschreiten".

Vuvuzelas und Trommeln verboten

Auch die Nachtruhe der Nachbarschaft, die ab 22 Uhr gilt, möchte die Stadt Köln wahren. Da die EM-Spiele spätestens um 21 Uhr angepfiffen werden, genehmigt die Stadt Köln Live-TV-Übertragungen der Spiele in Außengastronomien, einschließlich möglicher Verlängerungen und Elfmeterschießen. Laut Vorgaben der Stadt müssen die Live-TV-Übertragung danach sofort beendet werden.

Zwar sind die Fernsehübertragungen für die Außengastronomie als Ausnahme von der Nachtruhe bis 24 Uhr möglich, Gastwirte müssten laut Vorgaben der Stadt dennoch darauf achten, Störungen der Nachtbarschaft "in einem vertretbaren Rahmen" zu halten und keine verkehrliche Behinderung darzustellen. Überlaute Musikinstrumente wie Vuvuzuelas, Trommeln und Tröten sind verboten. (Quelle: Stadt Köln/Land NRW/Foto: IMAGO / snapshot)

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