Ehrenamtlich Spazierengehen
So werden Sie ehrenamtlicher Gassigänger
Sie möchten den Hunden aus den Kölner Tierheimen etwas Gutes tun? Dann werden Sie ehrenamtlicher Gassigänger! koeln.de verrät, wie Sie Hundebegleiter werden und was Sie zu beachten haben.
Der Aufenthalt eines Hundes in einem Tierheim ist trotz intensiver Bemühungen der Tierheimmitarbeiter immer ein belastender Umstand für das Tier. Trennung vom bisherigen Besitzer, ungewohnte Umgebung, fehlender oder zeitlich begrenzter Auslauf im Tierheim und Zusammenkunft mit anderen, unbekannten Hunden beeinträchtigen oft das Wohlbefinden der Tiere. Umso wichtiger ist es, den Hunden zusätzlich Abwechslung zu verschaffen - wie zum Beispiel durch das "Gassigehen". Die ehrenamtlichen Hundeausführer übernehmen hier eine wichtige Aufgabe. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist ein Alter von 18 Jahren oder die regelmäßige Begleitung einer erwachsenen Person.
Die ersten Schritte:
- Bevor Sie sich entscheiden ehrenamtlicher Gassigänger zu werden, überlegen Sie sich, ob Sie genügend Zeit haben, das Tier mindestens einmal pro Woche zu besuchen.
- Das Tierheim Zollstock verlangt einen Sachkundenachweis für gefährliche Hunde eines Veterinär-Amtes NRW und Nachweise über eine gültige Tetanus-Impfung sowie eine private Haftpflichtversicherung. Beim Tierheim Dellbrück ist zusätzlich eine Mitgliedschaft beim Bund gegen Missbrauch von Tieren e.V. Voraussetzung.
- Nehmen Sie Kontakt zu dem Tierheim auf.
Kontakt: Tierheim Dellbrück
Beim Tierheim Dellbrück füllen Sie ein Formular aus und wenden sich während der Öffnungszeiten persönlich (Dienstag bis Samstag 15-17 Uhr) oder telefonisch (10-13 Uhr und 15-17 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen) an die Mitarbeiter.
Ausführzeiten: Montag: 15 - 19 Uhr, Dienstag bis Freitag von 16.30 - 19 Uhr
Samstag von 17 - 19 Uhr, Sonntag und Feiertage von 15 - 18 Uhr
Kontakt: Tierheim Zollstock
Tierheim Zollstock: Im Tierheim Zollstock melden Sie sich bitte telefonisch unter 02 21 / 38 18 58 oder per Email info@tierheim-koeln-zollstock.de.
Ausführzeiten: Montag bis Freitag 9.30 Uhr - 12.30 Uhr, 14 Uhr - 16.45 Uhr, sowie Samstag 10 Uhr - 12.45 Uhr. An Sonn- und Feiertagen findet kein Ausführen statt. (Foto: imago/Arco Images)