schließen ×
Wir gestalten unseren Webauftritt neu. Diese Seite wird noch überarbeitet.
  • Home
  • Stadtplan
  • Branchen
  • KoelnMail
  • Newsletter
koeln.de

Was erlaubt ist - und was nicht

Streitfall Nebenkostenabrechnung

Immer wieder gibt es zwischen Mieter und Vermieter Streit um die Nebenkostenabrechnung. Wir erklären, welche Kosten abgerechnet werden dürfen - und welche nicht.

Klare Regelungen für beide Parteien

Der Deutsche Mieterbund hat festgestellt, dass jede zweite Nebenkostenabrechnung in deutschen Haushalten fehlerhaft ist. Doch wie kann es dazu kommen? Es liegt schließlich nicht im Ermessen des Vermieters, welche Kosten er seinen Mietern anteilig berechnen kann - dafür gibt es ganz eindeutige Vorschriften.

Wichtig ist zunächst, dass der Mieter die Nebenkostenabrechnung sofort nach Erhalt kontrolliert, um gegebenenfalls fristgerecht von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Der Mietvertrag gibt Auskunft darüber, welche entstandenen Kosten der Hausherr umlegen darf. Dazu gehören Wasser und Abwasser, der Abtransport des Mülls sowie die Straßenreinigung. Darüber hinaus werden sowohl Wartung als auch Reparatur des Aufzugs und die Stromkosten für Hausflur und Keller abgerechnet. Außerdem sind vom Mieter anteilig die Grundsteuer, die Gebäudeversicherung und die Grundstückshaftpflicht zu tragen. Wie groß der Anteil ist, wird durch die Quadratmeterzahl der Wohnfläche festgelegt. Zahlt man eine so genannte Warmmiete, kann ein langer und kalter Winter dazu führen, dass der Vermieter auch für die Heizkosten eine Nachzahlung fordern kann.

Auch Modernisierungsarbeiten dürfen umgelegt werden

Führt eine Modernisierung zu einer Wohnwertverbesserung, kann der Vermieter sowohl die Materialkosten als auch die Arbeitsstunden umlegen. Dem Mieter müssen die Rechnungen der Handwerker auf Verlangen vorgezeigt werden.

Eine genaue Prüfung ist ratsam

Ein Vergleich mit der Nebenkostenabrechnung des Vorjahres ist auf jeden Fall sinnvoll. Wenn man an seinen Lebensgewohnheiten nichts Grundsätzliches geändert hat und die Personenanzahl im Haushalt gleich geblieben ist, kann es eigentlich keine großen Abweichungen zum Vorjahr geben. Fällt eine Summe als besonders hoch ins Auge, sollte man prüfen, ob und wie es dazu kommen konnte.

Was den Wasserverbrauch anbelangt, empfiehlt sich die Installation eines Wasserzählers. Hier kann man dann schon im Vorfeld selbst ablesen, in welchem Bereich sich der Verbrauch befindet. Werden die Preise für die Straßenreinigung und die Müllabfuhr erhöht, kann man dies der örtlichen Presse entnehmen. Zudem lohnt es sich, regelmäßig Zählerstände zu notieren, die den Stromverbrauch im Hausflur, auf dem Dachboden oder im Keller dokumentieren. So erkennt man frühzeitig, ob möglicherweise ein Bewohner die Stromzufuhr für private Zwecke anzapft. Auffällig ist natürlich, wenn plötzlich Kosten für Gartenpflege abgerechnet werden, obwohl es diesen gar nicht gibt. Solche groben Fehler kommen immer wieder bei großen Wohnungsgesellschaften vor, die hunderte oder gar tausende Wohnungen bundesweit betreuen und hier wohl zeitweise den Überblick verlieren.

Nicht alle Kosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden

Findet man eine Rechtschutz- oder eine Hausratversicherung in der Nebenkostenabrechnung, sollte man umgehend Kontakt mit dem Vermieter aufnehmen: Diese Arten von Versicherungen sind vom Eigentümer selbst zu tragen und nicht umlagefähig! Genauso verhält es sich mit Mietausfall, der sich aus einem Leerstand ergibt. Man kann zunächst auf den Hausherrn zugehen und ihn auf seinen Fehler hinweisen. Hat er wirklich nicht gewusst, was er abrechnen darf und was nicht, wird er seinen Fehler umgehend korrigieren.

Besteht er aber auf die Begleichung ungerechtfertigter Nebenkosten oder führt er Leistungen auf, die niemals erbracht wurden, hilft oft nur noch der Gang zum Mieterverein. Kommt es zum Streit zwischen Mieter und Eigentümer, geht es oftmals um sehr viel Geld, Fristen, die eingehalten werden müssen und nicht zuletzt um die mögliche Kündigung des Mietverhältnisses. Ein Fachanwalt für Mietrecht ist in so einem Fall das Mittel der Wahl, damit eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung nicht zum Verlust des eigenen Zuhauses führt.

Onlinespiele

spiele_mahjong-koelsch-foto_1200.jpg
Mahjong op kölsche Aat - könnt ihr alle Steine entfernen? Mit Dom, Rhein, Karneval und Halver Hahn.  Mahjong spielen
spiele_exchange_1200.jpg
Bilde Reihen aus mindestens drei Steinen. Kombiniere Steine, erhalte Bonussteine! Schalte in der Level-Auswahl "Endlosspiel" ein: das entspricht der "Exchange-Classic"-Variante.  Jetzt Exchange Challenge spielen
spiele_bubblesnew_1200.jpg
Schieß Deine Bubbles auf mindestens zwei gleichfarbige Blasen und bring sie so zum Platzen.  Jetzt Bubbles spielen!