

In einem ersten Schritt hat das Amt für Stadtentwicklung und Statistik 25 „Indikatoren“ festgelegt. Aus deren Zusammenspiel und Abweichung vom Kölner Durchschnittswert lässt sich ablesen, ob ein Stadtteil von Gentrifizierung bedroht ist. Zu diesen Indikatoren gehört etwa die Quote der Umwandlungen in Eigentumswohnungen, der Anteil von Hartz-IV-Beziehern an der Bevölkerung oder das Alter der Bewohner.
Als erste „Problemviertel“ wurden Mülheim und das Severinsviertel untersucht. Ein Expertenteam soll noch im November darüber beraten, wie die Ergebnisse zu bewerten sind und daraus eine „soziale Erhaltungssatzung“ – so die amtliche Bezeichnung – entwickelt werden kann. Eine Gratwanderung zwischen den Polen „Aufwertung eines Viertels“ und „Erhalt der Bevölkerungsstruktur“, so Amtsleiterin Maria Kröger. So seien viele Begriffe wie zum Beispiel „Luxussanierung“ juristisch unklar.
Spätestens 2017 will die Verwaltung dem Rat diese Satzung zum Beschluss vorlegen. Anschließend muss festgelegt werden, für welche Viertel sie gelten soll. Kröger sieht zum Beispiel Ehrenfeld, das Mauritiusviertel und den Eigelstein als gefährdet. Für die Südstadt und das Agnesviertel dürfte diese Satzung dagegen zu spät kommen.
Um den als „Gentrifizierung“ bekannten Prozess zu steuern, haben Städte wie Hamburg, Berlin und München sogar schon seit fast 30 Jahren solche „Milieuschutz-Satzungen.“ Dabei berufen sie sich auf das Bundesbaugesetz. Nach einer neuen Bundesverordnung aus dem Vorjahr ist die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig. Ein entsprechendes, auf fünf Jahre befristetes Landesgesetz gilt seit März dieses Jahres. (js)