Ist der Umzug in das neue Zuhause weitestgehend abgeschlossen, fehlt nur noch die Wohnungsübergabe der Wohnung an den alten Vermieter. Wir verraten, worauf Sie bei der Wohnungsübergabe achten sollten.
(Foto: Colourbox/Kelsheva Nataliia)
Wenn Sie Ihre alte Wohnung gekündigt und Ihr Hab und Gut in das neue Zuhause transportiert haben, steht der letzte Schritt im Rahmen Ihres Umzuges nach Köln an: Die Wohnungsübergabe an Ihren Vermieter. Damit Sie die Wohnung stressfrei übergeben können, haben wir Ihnen wertvolle Tipps zur Wohnungsübergabe zusammengestellt.
Besenreine Wohnungsübergabe
Steht der Termin zur Wohnungsübergabe mit dem alten Vermieter an, sollten Sie darauf achten, dass die gesamte Wohnung einschließlich Garten oder Balkon, Garage und Keller von Ihnen vollständig ausgeräumt wurden. Lautet die Vereinbarung in Ihrem Mietvertrag, dass die Wohnung "besenrein" übergeben werden muss, müssen Sie die Wohnung lediglich von grobem Schmutz befreien. Neben der vollständigen Räumung bedeutet dies, dass Sie die Wohnung durchkehren und von Spinnenweben entfernen müssen. Im Fall der besenreinen Wohnungsübergabe sind Sie sind nicht zu Renovierungsarbeiten, wie etwa zum Streichen, verpflichtet.
Beseitigung selbst verursachter Schäden
Wer über mehrere Jahre in einer Wohnung lebt, hinterlässt Gebrauchsspuren. Zu den Gebrauchsspuren zählen beispielsweise Kratzer im Parkettboden oder kleine Flecken an der Wand - diese müssen nicht von Ihnen entfernt beziehungsweise erneuert werden. Handelt es sich jedoch um größere Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind, müssen Sie den Schaden reparieren lassen oder finanziell für den Schaden aufkommen.
Rückbaupflicht des Mieters
Da der Vermieter einen Anspruch auf den ursprünglichen Zustand der Wohnung hat, besteht eine Rückbaupflicht des Mieters. Bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel ein selbst verlegter Bodenbelag, müssen von Ihnen entfernt werden - es sei denn, der Vermieter verzichtet auf die Rückbaupflicht. Dies sollte im Vorfeld der Wohnungsübergabe unbedingt mit dem Vermieter geklärt werden.
Übergabe der Wohnungsschlüssel
Alle Wohnungsschlüssel, die Ihnen vom Vermieter beim Einzug ausgehändigt wurden, müssen dem Vermieter beim Auszug zurückgegeben werden. Dazu gehören auch die von Ihnen angefertigten Schlüssel, die entweder zurückgegeben oder vernichtet werden müssen. Die Wohnungsschlüssel müssen direkt an den Vermieter oder seinen gesetzlichen Vertreter übergeben werden - übergeben Sie Ihre Schlüssel nicht Ihren Nachbarn oder Verwandten des Vermieters!
Wohnungsübergabeprotokoll
Während der Wohnungsübergabe sollte unbedingt ein Übergabeprotokoll, auch Abgabeprotokoll genannt, erstellt werden, um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren. Dies beugt Unklarheiten und Konflikte zwischen Vermieter und Mieter vor. Das Übergabeprotokoll sollte unter anderem die Zählerstände an Wasseruhren, Heizkörpern und den Zählern für Ökostrom und Gas, aufgetretene Mängel und die Anzahl der zu übergebenden Schlüssel beinhalten. Schließlich sollte das Protokoll von dem Vermieter bzw. der Person, welche die Wohnungsabnahme durchgeführt hat sowie dem Mieter unterschrieben werden.
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