Arbeitsgemeinschaft für Hypnosetherapie und Psychotherapie e. V. Bundesverband Sitz Köln
Öffnungszeiten
In der Regel werden die Heilbehandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen (Ausnahmen sind in der Einzelfallbeurteilung und bei Einzelfallregelungen möglich).
Bei den privaten Krankenkassen werden die Kosten nur auf vorherigen Antrag entsprechend den jeweiligen Versicherungsbedingungen übernommen. Gleiches gilt für Beihilfestellen.
Die finanzielle Erstellung Ihrer Heilbehandlungskosten klären Sie bitte selber mit Ihrer jeweiligen Versicherung.
Das Finanzamt erkennt die Kosten der Hypnosetherapie als außergewöhnliche Belastung an. Sie können diese Kosten von Ihrem individuell zu versteuernden Einkommen abziehen und zahlen somit ggf. weniger Lohn- bzw. Einkommensteuer.