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Anwohner bekamen Recht

Gericht stoppt Ausbau des Godorfer Hafens

Köln (ddp-nrw). Das Verwaltungsgericht Köln hat den umstrittenen Ausbau des Rheinhafens im Stadtteil Godorf vorerst gestoppt. Mit zwei am Mittwoch bekanntgegebenen Urteilen entsprach das Gericht den Klagen von zwei Anwohnern des benachbarten Stadtteils Sürth. Zugleich entsprachen die Richter nach Angaben eines Gerichtssprechers einem zusätzlich gestellten Antrag auf einen vorläufigen Stopp des Ausbaus.

Die Kläger hatten sowohl formale als auch inhaltliche Fehler des Planfeststellungsbeschlusses geltend gemacht. Auch nach Auffassung des Gerichts ist der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig, weil die beklagte Bezirksregierung Köln für einen wesentlichen Teil der erteilten Genehmigungen gar nicht zuständig war.

Im Rahmen des für die Errichtung des neuen Hafenbeckens erforderlichen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hatte die Bezirksregierung auch weitere rechtliche Erlaubnisse zur Herstellung aller Hafeneinrichtungen erteilt. Für die Erteilung der notwendigen baurechtlichen Erlaubnisse wäre jedoch die Stadt Köln verantwortlich gewesen. Die Bezirksregierung Köln kündigte bereits an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen.

Auf dem Gelände des Naturschutzgebiets Sürther Aue soll bis zum Jahr 2012 ein neues Hafenbecken für den Umschlag von Containern und Massengütern gebaut werden. Die Kosten der von CDU und SPD in Köln gemeinsam durchgesetzten Erweiterung werden auf mehr als 60 Millionen Euro geschätzt.

Gegen den Bau des Hafens hatten sich mehrere Bürgerinitiativen gebildet, die sich gegen die Zerstörung des Naturschutzgebiets wehren. Auch halten sie den Ausbau des Hafens für überflüssig und überdimensioniert. Die Gegner des Hafenausbaus sammelten rund 30 000 Unterschriften für einen Bürgerentscheid, der allerdings vom Oberverwaltungsgericht Münster als rechtlich unzulässig zurückgewiesen wurde.

(Aktenzeichen: 14 K 4719/06, 14 K 4720/06, 14 L 764/09)

 

Regierungspräsident sieht Ausbau noch nicht als gescheitert

Die heute bekannt gegebenen Urteile des Verwaltungsgerichtes Köln bedeuten aus Sicht der Bezirksregierung nicht das Aus für den Hafenausbau in Godorf.

Das Verwaltungsgericht Köln hält den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung ausschließlich deshalb für rechtswidrig, weil er nicht nur den eigentlichen Hafenausbau, sondern auch die notwendige Infrastruktur (Büro-, Abfertigungs-, Sozialräume, Lager- und Abstellflächen etc.) geregelt hat. Zuständig für die baulichen Anlagen außerhalb der Kaimauer sei aber die Stadt Köln.

Dazu Regierungspräsident Hans Peter Lindlar: „Das Gericht hat weder die Grundsatzentscheidung zum eigentlichen Hafenausbau, noch unsere inhaltliche Arbeit in Frage gestellt. Da wir auch alle Anlagen außerhalb der Kaimauer inhaltlich geprüft haben, werden wir beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung einlegen“.

Die Berufung wurde vom Verwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen, weil die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat. Gegen den vom Verwaltungsgericht Köln parallel verfügten Baustopp wird die Bezirksregierung beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen.

(Erstellt am 2. September 2009 - 14:52 Uhr; aktualisiert 2. September 2009 - 16:08 Uhr)


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Kommentare

was heiss denn hier

was heiss denn hier eigenutz, lieber gast?
ich möchte garnicht wissen wieviele Klüngelmillionen ein paar wenige mit dieser baustelle verdienen - soviel zu eigennutz und hallo? haben sie den schuss nicht gehört? es geht auch darum ein stück natur zu erhalten. irgendwann ist köln als stadt zum leben nicht mehr interessant und ihre konsumenten wandern woanders hin. ich habe keine lust auf ein picknick zwischen öllachen und beton. haben sie eigentlich vergessen was es heisst in frieden und einklang mit der natur, die nun einmal einmalig ist, zu leben.
vielleicht wäre der mond ein ganz guter lebensort für sie. denn dort braucht man nicht noch alles platt zu machen....

Super ,kann ich ja da in

Super ,kann ich ja da in Ruhe weiterangeln.
Ohne Baulärm.

Genau. Angeln bis der Arzt

Genau. Angeln bis der Arzt kommt.
Immer dieser Eigennutz.

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