Absperrung der Innenstadt kaum möglich
Gericht: Pro Köln darf nicht auf Roncalliplatz demonstrieren
Köln (ddp-nrw). Die rechtspopulistische Bürgerbewegung Pro Köln darf ihre für den 9. Mai angemeldete Veranstaltung «Nein zur Islamisierung Europas - Nein zur Kölner Groß-Moschee» nicht auf dem Roncalliplatz am Kölner Dom abhalten. Stattdessen soll die Kundgebung auf dem Barmer Platz im rechtsrheinischen Köln-Deutz stattfinden.
Das Verwaltungsgericht Köln gab mit seinem am Dienstag bekanntgegebenem Beschluss einer entsprechenden Auflage des Polizeipräsidiums Köln statt, gegen die die Bürgerbewegung vor Gericht einen Eilantrag gestellt hatte.
Das Gericht schloss sich der Einschätzung der Polizei an, der zufolge die Veranstaltung auf dem zentral gelegenen Roncalliplatz wegen der zu erwartenden Gegendemonstrationen viele unbeteiligte Passanten behindern oder gefährden würde. Eine Absperrung der Umgebung und des nahe gelegenen Hauptbahnhofs würde jedoch die Innenstadt sowie den Zugverkehr weitgehend lahm legen. Ähnlich schwerwiegende Beeinträchtigungen seien dagegen auf dem Barmer Platz nicht zu erwarten.
Kölns Polizeipräsident Klaus Steffenhagen begrüßte die Entscheidung der Verwaltungsrichter. Das Gericht habe mit seiner Entscheidung sowohl die durch das Polizeipräsidium Köln erstellte Gefahrenprognose als auch die auf dieser Grundlage verhängte Auflage als sachgerecht anerkannt.
Ein Sprecher von Pro Köln nannte die Entscheidung des Gerichts hingegen «skandalös» und kündigte eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster an. Zudem habe Pro Köln jetzt einen Demonstrationszug vom Barmer Platz bis zum Bauplatz der geplanten Moschee im Stadtteil Ehrenfeld angemeldet.
(Erstellt am 15. April 2009 - 6:30 Uhr; aktualisiert 15. April 2009 - 19:14 Uhr)
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