Trotz Niederlage vor Gericht
Stadt verhängt Glasverbot zum 11.11.
Bei der Sessionseröffnung am 11.11. wird es in Köln wieder ein Glasverbot geben. Das Verbot gilt in der Altstadt und im Bereich der Zülpicher Straße, nicht jedoch auf den Ringen.
Damit gilt auch am 11.11., wie schon zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch, in diesen Bereichen ein allgemeines Verbot des "Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen". Kiosk-Besitzern ist es dort verboten, Getränke in Glasbehältnissen zu verkaufen.
Die Stadt zieht mit dem Verbot Konsequenzen aus den ihrer eigenen Einschätzung nach guten Erfahrungen, die Ordnungsamt, Polizei und Rettungskräfte mit dem Glasverbot zu Karneval diesen Jahres gemacht hatten (koeln.de berichtete).
Allerdings beschäftigt das Glasverbot auch weiter die Gerichte: Gegen die im September erlassene "Allgemeinverfügung" gibt es nach Angaben der Stadt schon Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren.
Die Stadt Köln wiederum kämpft juristisch für das Glasverbot, das im September vom Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig erklärt worden war (koeln.de berichtete). Gegen dieses Urteil legte die Stadt Berufung ein, so dass sich das Oberlandesgericht Münster mit dem Glasverbot beschäftigen muss.
(Erstellt am 3. November 2010 - 9:52 Uhr; aktualisiert 3. November 2010 - 10:36 Uhr)
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