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Patenschaft ab 5 Euro

Stadt sucht Restaurierungspaten für das Historische Archiv

Köln (ddp-nrw). Die Stadt Köln sucht Paten für die Restaurierung der beim Einsturz des Stadtarchivs schwer beschädigten Kulturgüter. Schon mit fünf Euro kann man zum Erhalt von historischen Dokumenten beitragen, heißt es in einem am Montag veröffentlichten Aufruf.

Beim Einsturz des Archivgebäudes und zweier benachbarter Wohnhäuser waren am 3. März zwei Menschen getötet und unzählige Archivarien verschüttet worden. Für die fachgerechte Reinigung und Wiederherstellung der Bestände werden mehrere Hundert Millionen Euro benötigt. Nachdem Unternehmen bereits erste Patenschaften für Restaurierungen übernommen haben, wendet sich die Stadt jetzt auch an Privatpersonen.

Dazu werden ab Dienstag (24. November) Urkunden, Akten, Fotos und Plakate ins Internet gestellt, für die Paten gesucht werden. In den vier Rubriken "Kleine Maßnahmen - große Wirkung", "Noch glimpflich davon gekommen - Schäden bis 1000 Euro", "Mit Pinsel und Skalpell - 'Patienten' mit größeren Schäden" und "Dicke Bretter bohren - Großspenden für Großprojekte" findet sich für jeden Geldbeutel und Geschmack das passende Stück, hieß es weiter. Unter www.historischesarchivkoeln.de können dann die "Patenkinder" online ausgewählt werden.

Bisher haben Feuerwehr, Archivare und freiwillige Helfer etwa 85 Prozent der beim Unglück verschütteten und beschädigten Bestände geborgen. Nach Angaben der Stadt zeichnet sich ab, dass die Hälfte davon schwere und mittlere Schäden aufweist, 35 Prozent schwerste Schäden davontrugen und nur 15 Prozent leicht beschädigt wurden.

(Erstellt am 23. November 2009 - 15:01 Uhr; aktualisiert 23. November 2009 - 15:20 Uhr)


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Kommentare

Warum sollen wir Paten

Warum sollen wir Paten werden . Sollen se doch die nehmen die den Scheiss verursacht haben .

Was hat der Artikel mit dem

Was hat der Artikel mit dem Stadtarchiv zu tun . Pro Köln ist doch langweilig.

Erneute Schlappe für

Erneute Schlappe für Kölner Polizeipräsidium

Kölner Verwaltungsgericht stellt im Urteil vom 29.10.09 fest, dass die von der Kölner Polizei am 9.05.2008 ausgesprochene Ausschließung des pro-NRW-Vorsitzenden Beisicht vom Zutritt zu einer Diskussionsveranstaltung in der Aula der Käthe-Kollwitz-Schule in Leverkusen-Rheindorf rechtswidrig war.

Am 9. Mai 2008 bewarb ein obskures „Leverkusener Bündnis für Demokratie und Völkerverständigung“ unter der Überschrift „Wölfe im Schafspelz in Leverkusen unterwegs“ eine am selben Tag stattfindende Hetzveranstaltung gegen pro NRW in der Aula der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Leverkusen-Rheindorf, die als Informationsveranstaltung über die "wirklichen Ziele und Hintergründe von pro NRW" bezeichnet wurde. Auch der stets politisch korrekte Radiosender Radio Leverkusen bewarb die fragwürdige Zusammenkunft und forderte die Leverkusener Bevölkerung auf zahlreich die Aula der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule zu besuchen, um ein Zeichen gegen pro NRW zu setzen.

Der pro-NRW-Vorsitzende Rechtsanwalt Markus Beisicht wollte mit einigen Mitstreitern ebenfalls die Versammlung in der Käthe-Kollwitz-Gesamtschule in Rheindorf besuchen und wollte insbesondere einige bewusste Verzerrungen und Falschdarstellungen in Bezug auf pro NRW richtig stellen. Der pro-NRW-Vorsitzende wurde dann seitens des polizeilichen Einsatzleiters darauf hingewiesen, dass der Veranstalter der Informationsveranstaltung seine Teilnahme nicht zulassen würde. Nachdem der pro-NRW-Vorsitzende und andere pro-NRW-Aktivisten sich in Richtung Eingangsbereich der Schule begeben hatten, wurde von der Polizei kurzfristig eine Polizeikette vor den Eingangstüren gebildet und der pro-NRW-Vorsitzende wurde aufgefordert, das Schulgelände nicht zu betreten. Wegen der Verhinderung seines Zugangs zu der öffentlich beworbenen Informationsveranstaltung in der Schulaula hat Beisicht dann verständlicherweise Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht in Köln erhoben.

Zur Begründung hat er vorgetragen, dass er in rechtswidriger Weise an der Teilnahme an der Versammlung in der Aula der Käthe-Kollwitz-Schule, die er völlig friedlich als Leverkusener Bürger habe besuchen wollen, gehindert worden sei. In dem Urteil vom 29.10.09 gab das Kölner Verwaltungsgericht (AZ: 20 K 3250/08) Beisicht in vollem Umfange Recht.Das am 09.05.08 von der Polizei gegenüber Beisicht ausgesprochene Verbot des Zutritts zu der öffentlichen Versammlung in geschlossenen Räumen war rechtswidrig und verletzt den pro-NRW-Vorsitzenden in seinem Grundrecht aus Art. 8 GG; es fehlt für die getroffene polizeiliche Maßnahme an einer entsprechenden Rechtsgrundlage.

Insbesondere könne das ausgesprochene Betretungsverbot zu der Versammlung auch nicht auf die polizeiliche Generalklausel (§ 8 PolG NRW) gestützt werden. Es hat keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 Abs. 1 PolG NRW vorgelegen, denn es hatte keine Störung gedroht, deren Ziel es gewesen wäre, die ordnungsgemäße Durchführung der öffentlichen Versammlung in der Käthe-Kollwitz-Schule zu verhindern. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass Beisicht unter dem Schutz des Grundrechtes Art. 8 GG stand. Die Kölner Polizei hat demzufolge eklatant rechtswidrig elementare Grundrechte des pro-NRW-Vorsitzenden verletzt.

Hierzu erklärt die pro-NRW-Schatzmeisterin Rechtsanwältin Judith Wolter:

„Es ist schlimm genug, dass das Kölner Verwaltungsgericht der Kölner Polizeispitze um Steffenhagen und Ellbracht Nachhilfeunterricht in Sachen von Rechtsstaatlichkeit geben muss. Man müsste eigentlich erwarten können, dass der für Leverkusen zuständige leitende Polizeibeamte Ellbracht den Zugang von friedlichen und unbescholtenen Bürgern zu einer Diskussionsveranstaltung nicht rechtswidrig torpediert. Pro NRW verteidigt als betont grundgesetzkonforme politische Plattform immer wieder das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Wir gehen davon aus, dass pro-NRW-Funktionäre zukünftig nicht mehr durch die Polizei in ihren Grundrechten verletzt werden.“

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