DFB weist Hertha-Einspruch zurück
Düsseldorf endlich aufgestiegen?
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat heute (21. Mai) in Frankfurt den Einspruch von Hertha BSC Berlin gegen die Spielwertung des Bundesliga-Relegationsrückspiels als unbegründet zurückgewiesen. Damit bleibt das 2:2-Endresultat zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC Berlin vom 15. Mai 2012 bestehen.
Hans E. Lorenz, der Vorsitzende Richter des Sportgerichts, äußerte sich nach der Entscheidung: "Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt, und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden."
Hertha BSC Berlin hatte seinen Einspruch unter anderem mit der Schwächung der Mannschaft aufgrund der äußeren Umstände begründet. Bereits am vergangenen Freitag hatte das Sportgericht fast sieben Stunden lang zu diesem Fall getagt und die Verhandlung anschließend unterbrochen.
Hertha hat gegen das Urteil Berufung beim DFB-Bundesgericht eingelegt. Der Berliner Einspruch wird wohl am Freitag in einer weiteren
Verhandlung verhandelt. Nach dem Bundesgericht wäre ein Gang
vor das DFB-Schiedsgericht möglich. Selbst der Internationale
Sportgerichtshof CAS könnte theoretisch noch eine Rolle in der
Auseinandersetzung spielen.
(Erstellt am 21. Mai 2012 - 15:14 Uhr; aktualisiert 22. Mai 2012 - 13:53 Uhr)




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