Härteregelung sofort und Neuberechnung bis Jahresende
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherigen Hartz-IV-Leistungen für verfassungswidrig erklärt. Dem Urteil zufolge muss der Gesetzgeber bis zum Jahresende die Leistungen neu fassen und für Kinder grundsätzlich neu berechnen.
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Verfassungsrichter kippen bisherige Hartz-IV-Regelungen
Nach jahrelangem Streit kippte das Bundesverfassungsgericht in eineinhalb Stunden das Hartz-IV-Reformwerk. Punkt für Punkt zerpflückten die Karlsruher Richter in ihrer Urteilsbegründung das umstrittene Gesetz.
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Anteil von Männern und Frauen nahezu ausgeglichen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berechnung der Hartz-IV-Leistungen für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber eine Neuregelung bis Ende des Jahres auferlegt.
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Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen bis zum Jahresende neu zu fassen. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend".
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Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.
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Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis dahin können die knapp sieben Millionen Hilfebedürftigen ergänzende Leistungen beanspruchen, soweit dies zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist.
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Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften zur Berechnung der Leistungen bis zum Jahresende neu zu fassen. Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene "offensichtlich unzureichend".
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Bei zentralen Themen weiter keine Einigkeit in Sicht
Nach einer kurzen Phase der Entspannung wird in der Koalition wieder heftig gestritten. Insbesondere der Zwist über die geplante Steuerreform hat sich erneut verschärft.
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Spekulation um Schwarz-Grün in NRW
Mit seiner jüngsten Attacke auf die schwarz-gelben Steuersenkungspläne in Berlin hat NRW-Regierungschef Jürgen Rüttgers drei Monate vor der Nordrhein-Westfalen-Wahl einen veritablen Koalitionskrach bei Schwarz-Gelb in Düsseldorf vom Zaun gebrochen.
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Liberale wollen auf Parteitag eigenes Konzept vorlegen
Die FDP legt bei ihren Steuerplänen eine schnellere Gangart ein, stößt damit bei der Union aber auf Vorbehalte. FDP-Generalsekretär Christian Lindner kündigte ein eigenes Konzept der Liberalen für den FDP-Parteitag im April an.
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