Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag
Was an stillen Feiertagen verboten und erlaubt ist
Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag - stille Feiertage im November, an denen in NRW und somit auch in Köln spezielle Regelungen gelten. Unter anderem sind auch tagsüber bestimmte Veranstaltungen verboten.
Allerheiligen am 1. November ist ein gesetzlicher Feiertag, deshalb bleiben hier sämtliche Geschäfte, Ämter und Einrichtungen geschlossen, die über keinerlei Sonderregelung verfügen. Eine Ausnahme bilden die Schwimmbäder in Köln. Laut KölnBäder sind die Bade- und Saunalandschaften im Agrippabad, Höhenbergbad, Ossendorfbad und Zündorfbad von 9 bis 21 Uhr geöffnet.
In den Fitnessbereichen AgrippaFit und RochusFit darf von 9 bis 20 Uhr trainiert werden. Im Lentpark haben Badelandschaft und Eisbereich von 9 bis 21 Uhr geöffnet. Alle anderen KölnBäder (Genovevabad, Kartäuserwallbad, Nippesbad, Rodenkirchenbad, Stadionbad, Wahnbad, Weidenbad) bleiben an diesem Feiertag geschlossen.
Eine weitere Ausnahme bilden einige Museen. Im Kölnischen Stadtmuseum und im Römisch-Germanischen Museum gelten verkürzte Öffnungszeiten von 10 bis 17 Uhr. Das Jüdische Museum ist bis 13 Uhr geöffnet. Für alle anderen Museen gelten die regulären Öffnungszeiten.
Am Volkstrauertag (13. November) und Totensonntag (20. November) gelten die regulären Öffnungszeiten von Museen und Schwimmbädern.
Verbote an Stillen Feiertagen
Laut des Feiertagsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen sind an stillen Feiertagen zwischen 5 und 18 Uhr gewerbliche, sportliche, musikalische und unterhaltende Veranstaltungen jeder Art verboten. Anschließend sind Veranstaltungen zulässig, religiöser oder weihevoller Art oder sonst ernsten Charakters sind und dem besonderen Wesen dieses Feiertags entsprechen.
Nicht unter das gesetzliche Verbot fallen Kunstausstellungen, Kunstführungen, die Museen, Tierschauen, der Zoo und ähnliche Veranstaltungen. Detaillierte Informationen zum Feiertagsgesetz an Allerheiligen, Totensonntag und am Volkstrauertag gibt es unter www.stadt-koeln.de.
Zur Erinnerung:
Allerheiligen: 01. November
Volkstrauertag: 13. November
Totensonntag: 20. November
(Erstellt am 25. Oktober 2011 - 15:19 Uhr; aktualisiert 14. November 2011 - 16:59 Uhr)
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Kommentare
Na ja, eigentlich sind
Na ja, eigentlich sind geregelte feiertage bescheuert. Genau wie Wochenenden. Eigentlich. Aber irgendeinen Sinn machen sie ja schon, so Totensonntag und so, wegen den toten...






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