Auch NRW betroffen
Verfassungsgericht kippt Einsatz von Wahlcomputern
Karlsruhe (AFP) - Bei der Bundestagswahl im Herbst dürfen keine Wahlcomputer eingesetzt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Danach war der Einsatz von rund 1800 Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig, weil die etwa zwei Millionen betroffenen Wähler nicht überprüfen konnten, ob ihre Stimmen richtig erfasst wurden.Die Verfassungsrichter erklärten die so genannte Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig, da sie Wahlgeräte zulasse, die die Anforderungen an den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl nicht erfüllen. Die vom Gesetzgeber vorgesehenen sonstigen technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen reichten allein nicht aus, diese fehlende Kontrollierbarkeit der Stimmabgabe durch die Bürger zu kompensieren.
Die Bundestagswahl 2005 bleibt dem Urteil zufolge aber gültig. Es gebe keine Hinweise auf Fehler oder Manipulationen an den Wahlgeräten. Deshalb überwiege der "Bestandsschutz der Volksvertretung".
Laut Bundesverfassungsgericht sind Wahlen in einer Demokratie als "Grundlage der politischen Integration" von so großer Bedeutung, dass der Wahlvorgang an sich auf jeder Stufe kontrollierbar sein muss, "damit Manipulationen ausgeschlossen oder korrigiert und unberechtigter Verdacht widerlegt werden kann". Diese Voraussetzungen fehlten jedoch bei den Wahlcomputern der niederländischen Firma Nedap, die in rund 30 Wahlkreisen von fünf Bundesländern eingesetzt worden waren.
Laut Gericht wurden die Stimmen in den Computern ausschließlich in einem elektronischen Speicher abgelegt und das Endergebnis am Schluss ausgedruckt. Der Wähler selbst konnte deshalb nicht nachvollziehen, ob seine Stimme korrekt registriert wurde. Für eine denkbare spätere Nachzählung seien aber Wahlgeräte erforderlich, die etwa für jede Stimmabgabe ein zusätzliches Papierprotokoll ausdrucken, das vom Wähler direkt kontrolliert werden könne, forderte das Gericht.
Nach Ansicht des Hessischen Landeswahlleiters, Wolfgang Hannappel, hätte ein so genannter digitaler Wahlstift die größten Chancen, zum Einsatz zu kommen. Dabei werde das Kreuz auf dem Wahlzettel mit einer zusätzlich eingebauten Kamera registriert und ausgewertet. Den Verfassungshütern zufolge dürfen Wahlmaschinen, die eine Überprüfbarkeit der abgegeben Stimmen ermöglichen, künftig durchaus eingesetzt werden. Selbst Internetwahlen seien damit keine "verfassungsrechtlichen Riegel vorgeschoben", sagte der Vizepräsident des Gerichts, Andreas Voßkuhle bei der mündlichen Urteilsverkündung.
(Erstellt am 3. März 2009 - 15:27 Uhr; aktualisiert 3. März 2009 - 19:22 Uhr)
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Kommentare
Schade, dass das BVG keine
Schade, dass das BVG keine Partei ist, ich würde sie wählen.









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