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BGH weist Revision zurück

Urteil gegen Bickendorf-Gangster ist rechtskräftig

Köln/Karlsruhe (ddp-nrw). Das Urteil gegen sieben Mitglieder der Kölner Jugendbande «Bickendorf Gangsters» ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies mit einem am Montag bekanntgegebenen Beschluss die Revision von zwei der Angeklagten als unbegründet zurück.

Das Kölner Landgericht hatte im Juli vergangenen Jahres die Mitglieder der sogenannten «Bickendorf Gangsters» zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt. Die beiden Haupttäter wurden zu vier und drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Ein weiterer Angeklagter muss für ein Jahr in Haft. Die vier übrigen Angeklagten kamen mit Bewährungsstrafen davon. Mit seinem Urteil war das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt.

Im Dezember 2006 hatte eine andere Jugendkammer des Landgerichts noch deutlich mildere Strafen verhängt. Dieses Urteil war später vom Bundesgerichtshof als nicht angemessen aufgehoben worden.

Die sieben Angeklagten waren zum Zeitpunkt ihrer Taten zwischen 15 und 19 Jahre alt. Sie sollen von November 2005 bis März 2006 vor allem behinderte oder alkoholkranke Menschen gequält, verprügelt und ausgeraubt haben. Teilweise wurden auch Wohnungen in Brand gesteckt.

Die Anklagen in diesem Verfahren hatten auf schweren Raub, Brandstiftung, Einbruch, räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung gelautet.

(Erstellt am 16. Februar 2009 - 16:48 Uhr; aktualisiert 16. Februar 2009 - 17:06 Uhr)


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