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Versicherung muss nicht zahlen

Heino verliert Prozess um ausgefallene Tournee

Köln (ddp-nrw). Volksmusikstar Heino und sein Tourneeveranstalter Kult Musik GmbH bleiben auf den Kosten für ihre 2007 ausgefallene Deutschlandtournee sitzen.

Die 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln entschied am Montag, dass die Gothaer Versicherung keine knapp 3,5 Millionen Euro aus einer Tournee-Ausfallversicherung zahlen muss. Der Sänger habe der Versicherung bei Vertragsabschluss erhebliche gesundheitliche Probleme verschwiegen.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte der Sänger seine für 2007 geplante Tournee kurzfristig unter anderem wegen Tinnitus absagen und sich in stationäre Behandlung begeben müssen. Für diesen Fall hatte die Kult Musik GmbH als Veranstalter eine Tournee-Ausfallversicherung bei der Gothaer Versicherung abgeschlossen. Heino ist Mitgesellschafter von Kult Musik. Die Versicherung sollte eintreten, wenn Heino nach Abschlussabschluss so gravierend erkrankte, dass die Tournee nicht stattfinden könnte.

Allerdings verweigerte die Versicherung die Zahlung, weil Heino bei Vertragsabschluss falsche und unvollständige Angaben gemacht haben soll. Insbesondere habe er in der im Juli 2007 abgegebenen Gesundheitserklärung Tinnitus als Vorerkrankung sowie die Einnahme eines bestimmten Medikaments nicht angegeben.

Heino wiederum behauptete, dass die Beschwerden, die zur Absage der Tournee führten, erst rund zwei Monate nach Abschluss der Versicherung erstmals aufgetreten seien.

Diese Darstellung hielt die Kammer nach Angaben eines Gerichtssprechers nach der Beweisaufnahme für widerlegt. Vielmehr litte Heino bereits seit vielen Jahren an Tinnitus, was er bei Abgabe der Gesundheitserklärung verschwiegen habe, das Gleiche gelte für die Einnahme eines verschreibungspflichtigen Medikaments. Rein rechtlich sei der Versicherungsfall somit nicht eingetreten, zudem habe die beklagte Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht Köln ist möglich (Aktenzeichen 20 O 189/08).

(30. November 2009 - 11:22)

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Das kann Heino doch aus der

Das kann Heino doch aus der Portokasse zahlen.Wann soll auch immer Ehrlich sein,gild auch für Musiker

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