Persönlichkeitsrechte verletzt
Bläck Fööss erhalten 10.961 Euro Schadensersatz
Wenig
begeistert waren die "Bläck Fööss" als sie zu Beginn des vergangenen
Jahres den Werbeslogan eines Kölner Kaufhauses für Karnevalsartikel
hörten. "Karneval ohne Kostüm ist wie Bläck ohne Fööss" lautete dieser
und war von den Kölner Musikern nicht abgesegnet worden. Sie klagten und
bekamen nun recht vor Gericht.
Nach einer Abmahnung akzeptierte der Karnevalsartikelvertreiber die Unterlassung, wollte sich allerdings nicht auf den Schadensersatzanspruch einlassen. Die Angelegenheit landete vor Gericht. Die Band erhält nun 10.961 Euro Schadenersatz, so die 33. Zivilkammer des Kölner Landgericht. Das Gericht sah die Persönlichkeitsrechte der Band verletzt.
Verweis auf Lafontaine und Bohlen half nicht
Das Kölner Unternehmen hatte laut Kölner Stadt-Anzeiger auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofes hingewiesen, der es einem Autovermieter gestattet hatte, Werbung mit einem Bild von Oskar Lafontaine. Auch einem Tabakkonzern war erlaubt worden, das Konterfei Dieter Bohlens zu nutzen. Das Kölner Gericht entschied hingegen, dass im Falle der Bläck Fööss, anders als bei den beispielhaft genannten Kampagnen, kein spöttisch-satirischer Ansatz zu erkennen sei.
(Erstellt am 7. Januar 2010 - 9:49 Uhr; aktualisiert 7. Januar 2010 - 10:39 Uhr)
Schon gelesen?
Vorheriger Artikel: Kölner Flughafen-Chef will keine Nacktscanner
Kommentare
Wo bleibt den die rheinische
Wo bleibt den die rheinische Frohnatur, der humorvolle Kölner, der doch angeblich immer Spass versteht und für den das ganze Jahr Karneval ist?
Das hat ein Westfale noch mehr Sinn für Humor!
Naja ... Karneval ist für
Naja ... Karneval ist für den Kölner die wichtigste Nebensache der Welt, aber Geld ist für Viele auch Kölner eben keine Nebensache, sondern Hauptsache und das geht vor :)
Ausserdem wollen die anwälte ja auch verdienen und da ist nunmal Honorat drin bei einem Schadensersatz ...
Wie sagt der Amerikaner so schön "Money talks" (Geld regiert die Welt) und wenn man ohne viel Arbeit (für die Band) ein erquickliches Sümmchen einstreichen kann, warum nicht - da ist auch der Kölner spassfrei!
Schade eigentlich dass die
Schade eigentlich dass die Gruppe nicht verklagt wird !!!. Manche "Hits" grenzen ja an Körper (Ohren) Verletzung !!!
Persönlichkeitsrechte einer
Persönlichkeitsrechte einer Band ... Naja ohne das Urteil kann man wohl kaum beurteilen, ob das alles so richtig ist, aber Leute seid vorsichtig, wenn ihr zukünfig sagt: "Die XYZ-Band ist Scheisse!" Nach so einem Urteil könnte das eine Beleidigung sein ... Ob eine solche herabwürdingende Äußerung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt ist? wer weiss ... wer weiss...
Was ich als Laie etwas unverständlich finde ist die Höhe des Schadensersatzes. Nach meinem Rechtsverständnis kann Schadensersatz nur verlangt werden, wenn ein wirtschaftlicher Schaden vorliegt. Worin mag der in diesem Fall gelegen haben? Hatte die Band weniger Auftritte oder Tonträgerverkäufe? Könnte schwierig sein soetwas zu belegen oder zu beziffern. Die Urteilsgründe würden mich mal ehrlich interessieren. Aber es scheint auch in Deutschland die Unsitte der gerichtlichen Entschädigung eines "gefühlten" Schadens einzuziehen. Die USA lassen Grüßen.
Meine ehrliche Meinung zum Verfahren und dem Ausgang? Ich finds lächerlich! Wie mag wohl die Entscheiung des Gerichtes ausgesehen haben, hätten Tünnes und Schääl gegen den Werbesatz: "Karneval ohne Kostüm ist wie Tünnes ohne Schääl" oder die Kölschen Brauhäuser gegen den Satz: "Karneval ohne Kostüm ist wie Köbes ohne Kölsch" gewehrt.
Der Schaden sind die
Der Schaden sind die entgangenen Einnahmen, welche die Firma für das Engangement der Gruppe zu Werbezwecken hätte zahlen müssen.
Sie würden das wahrscheinlich auch nicht wollen, dass jemand Werbung mit Ihnen macht, ohne das mit Ihnen abzustimmen.
Tünnes und Schääl als auch Köbes und kölsch sind keine "juristischen Personen".
Das ist eines der Probleme,
Das ist eines der Probleme, die ich mit diesem Urteil habe und ohne Urteil nicht lösen kann:
Nach meinem Verständnis ist eine Band eine Personenverinigung also erstmal keine juristische Person, es sei denn es würde sich um einen Bläck Föös e.V. handeln (Mir nicht bekannt) insofern könnten also nur die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder direkt verletzt sein.
Und mal ehrlich - Werbung wurde nicht mit den Bläck Föös direkt gemacht, denn die Firma hat nicht behauptet - Bie Bläck Föös kaufen hier oder sich auf einen Bezug zum Unternehmen berufen sondern nur im Slogen allgemin gesagt (Was ich nicht mal als Werbung für das Unternehmen ansehe) "Karneval ohne Kostüm (zur Verdeutlichung egal von wem) ist wie B.... ohne F...." Ich habe es nicht ausgeschrieben um keine rechtlichen Konsequenzen tragen zu müssen. Es wurde zwar generell der Bandname genutzt und somit das Markenrecht verletzt - aber Persönlichkeitsrechte sehe ich hier nicht verletzt. Sonst würde jede Zeitung die den Namen druckt auch die Persönlichkeitsrechte verletzen - allein durch die Nennung des Namens.
ich glaube ihr habt zu viel
ich glaube ihr habt zu viel Zeit...









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