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Verwaltungsgericht

Kölner Glasverbot zum Karneval war rechtswidrig

Köln (dapd-nrw). Das "Glasverbot" beim Karneval in der Kölner Innenstadt war rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln mit zwei am Donnerstag verkündeten Urteilen. Nach Angaben eines Gerichtssprecher wurde damit Klagen eines Anwohners und eines Kölner Kiosk-Betreibers stattgegeben.

Die Stadt Köln hatte im Januar 2010 für Teile der Innenstadt an den Karnevalstagen ein allgemeines Verbot des "Mitführens und Benutzens von Glasbehältnissen" erlassen. Auch wurde mit Ordnungsverfügungen Kiosk-Besitzern verboten, zu bestimmten Zeiten während des Karnevals Getränke in Glasbehältnissen zu verkaufen.

Die Verwaltungsrichter wiesen nun darauf hin, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgende Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse. Allein das verbotene Mitführen und Benutzen von Gläsern und Glasflaschen stelle noch keine "Gefahr" im Rechtssinne dar. So sei die Benutzung von Glasbehältern an sich nicht gefährlich.

Eine Gefahr entstehe erst dadurch, dass ordnungswidriges oder strafbares Verhalten, etwa Sachbeschädigungs- bzw. Köperverletzungsdelikte mit Gläsern und Flaschen, hinzukämen. Das Verbot habe zudem auch eine Vielzahl von Personen betroffen, von denen anzunehmen gewesen sei, dass sie sich ordnungsgemäß verhielten.

Das Verwaltungsgericht hatte bereits im Februar 2010 in mehreren Eilverfahren die sofortige Vollziehung der Verfügungen ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hob diese Eilentscheidungen jedoch wieder auf. Gegen die jetzt ergangenen Urteile kann ebenfalls Berufung eingelegt werden

(Erstellt am 16. September 2010 - 16:32 Uhr; aktualisiert 1. Oktober 2010 - 10:33 Uhr)


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Kommentare

Leute es geht hier nicht um

Leute es geht hier nicht um H4, Rechtschreibung usw sondern um dass Thema Glasverbot im Kölner Karneval war rechtswidrig. Dazu sollt ihr was schreiben . Verstanden ?

@Hirni@Pyke@robinhodt@echtter

@Hirni@Pyke@robinhodt@echtterHorsti

und

@alle anderen Legastheniker hier:

Kein (Hauptschul-) ABSCHLUSS, aber (Internet-) ANSCHLUSS.
Klar. Dafür reicht Hartz IV allemal, was? Zahlt Euch das auch die ARGE?
Die sollte Euch allen auch gleich mal einen DUDEN gratis dazugeben!

@Verfasst von Prof. Grütze

@Verfasst von Prof. Grütze (nicht überprüft) am 17. September 2010 - 10:29.

Du bist doch ein Spinner aller erster Güte!Kommentare jeglicher Art sind hier zugelassen.Mit und ohne Rechtschreibfehler!Nur solche Entgleisungen wie die Deine,die sind total fehl am Platze.Aber was soll es,mit solchen Hirnies wie Du einer bist,werden wir auch noch fertig!
Opa

An echtterHorsti &

An
echtterHorsti & robinhodt:

Lernt erst mal die deutsche Grammatik.
Ich würde mich schämen, hier zu posten.

Lieber Gott bitte gib dieser

Lieber Gott bitte gib dieser Person n Gehirn damit sie denken kann .

Zunächst einmal sieht die

Zunächst einmal sieht die deutsche Grammatik kein "kaufmännisches Und" (&) bei einer Aufzählung vor; also schäm Dich selbst. Darüber hinaus hatte ich eher auf Interpunktions- und Rechtschreibfehler getippt; und wer die findet, darf sie bekannterweise behalten.

Welchen Schluss dürfen wir

Welchen Schluss dürfen wir daraus ziehen? Dass man gegen möglicherweise verhängte Bussgelder Einspruch erheben kann? Das schlimme ist doch, dass dieses ganze Problem durch das gesamte unausgegorene System von Einwegpfand und Grüner Punkt erst entstanden ist... DAS sollte abgeschafft und erst wieder eingeführt werden, wenn es so umgebaut ist, dass es dem einzigen der Umwelt nützlichen Ziel, nämlich der Müllvermeidung nützt.

Nichts desto trotz...es

Nichts desto trotz...es beweist aber immerhin dass die Herren der Stadtverwaltung im Grunde genommen ein Haufen von selbsherrlichen Demokratiebeugern sind!
Wie oft lesen wir denn von Verboten und Androhungen, von Bußgeldern ,von Erlassen und Bestimmungen die sich letztendlich als "Rechtswiedrigkeit"herrausstellen!Da ist es unerheblich ob sich die Handlungsweise dieser Herren zum Wohle der Stadt sein sollte.Hier ist vorrangig die Bevormundung der Bürger einer Millionenstadt anzuprangern!Erst mal prüfen ob es rechtlich in Ordnung ist,das geht dieser Clientehl einfach gegen ihr Machtgehabe!
Diese Einstellung dieser Herren ist das Verwerfliche und nicht die Einwegflaschenverordnung usw!!!

@ Nichts desto

@ Nichts desto trotz...es
Verfasst von robinhodt (nicht überprüft) am 16. September 2010 - 23:27.

Also da stimme ich zu 100% zu.
Diese Verwaltungshengste haben eine Einstellung zum Recht welche sehr oft Haarstreubend und total rechtswiedrig ist.
Besonders die Kölner sind da zu benennen!Ein Verstoss nach dem anderen in Sachen Rechtswiedriger Erlasse!
Da sollte mal von rechtwegen gegen vorgegangen werden.

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