koeln.de klärt auf
Grillen in Köln: Was man darf, was verboten ist
Sonnenschein und sommerliche Temperaturen locken Scharen von Kölnern in die Grünflächen der Stadt. Dort wird wieder nach Herzenslust gegrillt. Über die Freude wird dabei jedoch oft vergessen, was erlaubt ist und was nicht. koeln.de klärt auf.
Von Christian Rentrop
Klettern die Temperaturen über 20 Grad, wird in Köln gegrillt, was das Zeug hält. Aus den Parks weht der leckere Duft von Barbecue durch die Straßen der Stadt. Übrig bleiben oft Müllberge und Klagen von Anwohnern, dazu teils erhebliche Schäden an den Grünflächen.
Wer seinen archaischen Trieben folgt und mit Feuer und rohem Fleisch spielt, sollte zuallererst beachten, dass schon die Ortswahl Probleme mit dem Ordnungsamt nach sich ziehen kann. Dazu Thomas Klein, Sprecher des Kölner Ordnungsamtes gegenüber koeln.de: "Grundsätzlich ist Grillen überall erlaubt. Ausgenommen sind schützenswerte Naturflächen wie etwa der Rheinpark, der Botanische Garten oder der Wald, wo das Grillen grundsätzlich verboten ist."
Doch selbst in den freigegebenen Grünflächen ist längst nicht alles erlaubt, Stichwort Waldbrandgefahr und Belästigung. Klein: "Die Grünflächenordnung schreibt zur Sicherheit einen Mindestabstand von 100 Metern zu Anwohnern und Bäumen und Sträuchern vor. Aber wir messen das jetzt nicht mit dem Maßband, zumal das auf vielen Flächen ja gar nicht möglich ist." Nur im Fall längerer Trockenheit kontrolliert das Ordnungsamt nach Vorschrift, um die Gefahr größerer Brände zu bannen.
Müllberge und Mitbürger-Beräucherung
Ist der richtige Platz gefunden, steht einem entspannenden Grillabend eigentlich nichts mehr im Wege. Übrig bleiben danach jedoch oft Müllberge, die nicht selten wegen der noch enthaltenen Glut in Flammen aufgehen. "Einweg-Grills machen uns die größte Sorge, da sie die Grasnarbe verbrennt", so Klein. Besser: günstige Dreibeine, die es im Handel für rund 10 Euro gibt.
Die allerdings bleiben - neben Verpackungen, leeren Flaschen und Pappgeschirr - nicht selten liegen. Sehr zum Ärger des Ordnungsamtes: "Wer die Sachen anschleppen kann, kann sie ja auch eigentlich wieder mitnehmen", meint Thomas Klein zu dem Müllproblem. "Es ist ja auch unfair gegenüber denen, die am nächsten Morgen den Park benutzen möchten und dabei über den Unrat stolpern."
Lieber Rücksicht nehmen
Um wilde Grillmüllhalden zu vermeiden, sind die Kräfte des Ordnungsamtes in der Grillsaison verstärkt unterwegs. Und auch, um Streitigkeiten zu schlichten. Oft genug fühlen sich Parkbesucher von der allerorts glühenden Grillkohle und den anderen Gerüchen, die Grillen eben verursacht, gestört. "Gegenseitige Rücksichtnahme ist das oberste Gebot beim Grillen", so der Ordnungsamt-Sprecher, "dann müssen wir auch nicht anrücken."
Übrigens: Wer sich beim "Müllvergessen", Zündeln oder Einräuchern seiner Mitmenschen erwischen lässt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld bis 250 Euro rechnen. Richtig teuer kann es werden, wenn die Grillkohle einen Brand verursacht: Bis zu 500 Euro Bußgeld sind dann möglich.








