Nach Kündigung der Mietverträge
EU-Kommission stellt Verfahren um Kölner Messehallen ein
Die EU-Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren um den Neubau der Kölner Messehallen eingestellt. Das teilte die Stadt am Donnerstag mit. Damit sind auch mögliche Strafzahlungen in Millionenhöhe vom Tisch.
Die Europäische Kommission hatte 2007 eine Vertragsverletzungsklage im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Nordhallen der Kölner Messe beim Europäischen Ge-
richtshof (EuGH) eingereicht. Dieser hatte dann im Oktober 2010 festgestellt, dass der von der Stadt Köln mit der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 bis 18 GbR abgeschlossene Vertrag gegen das europäische Vergaberecht verstößt.
Als Reaktion auf das Urteil hatte die Stadt Köln die Mietverträge mit der Grundstücksgesellschaft für nichtig erklärt und die Mietzahlungen eingestellt. Der Fonds verklagte die Stadt daraufhin auf die ausstehenden Mietzahlungen. In diesem Rechtsstreit, der noch vor dem Kölner Landgericht anhängig ist, einigten sich die Parteien darauf, dass die Stadt Köln bis zur endgültigen Entscheidung nur eine gekürzte Miete zahlt.
(Erstellt am 10. Mai 2012 - 15:16 Uhr; aktualisiert 10. Mai 2012 - 15:37 Uhr)
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