![]() Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln (home) |
Aufgaben des
Gutachterausschusses Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Köln als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Immobilienwirtschaft, Wohnungs-, Finanz-, Bau- und Vermessungswesens, der Landwirtschaft sowie Sachverständige für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Die Anzahl der dem Ausschuß angehörenden Gutachter beträgt z. Z. 36. Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997, die Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 6. Dezember 1988 und die Gutachterausschußverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) vom 7. März 1990 maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht. Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:
Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag von Antragsberechtigten Gutachten:
Der Gutachterausschuss will mit seiner Arbeit
Stand: 21.08.2001 |