zurück zur Homepage

Der Gutachterausschuss
für Grundstückswerte
in der Stadt Köln
(home)


Aufgaben des Gutachterausschusses

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Einrichtung des Landes ein neutrales, von der Stadt Köln als Behörde weisungsunabhängiges Kollegialgremium. Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden von der Bezirksregierung nach Anhörung der zuständigen Gebietskörperschaft bestellt; sie sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Immobilienwirtschaft, Wohnungs-, Finanz-, Bau- und Vermessungswesens, der Landwirtschaft sowie Sachverständige für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich. Die Anzahl der dem Ausschuß angehörenden Gutachter beträgt z. Z. 36.

Für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997, die Wertermittlungsverordnung (WertV) vom 6. Dezember 1988 und die Gutachterausschußverordnung Nordrhein-Westfalen (GAVO NW) vom 7. März 1990 maßgeblich. Zur Vorbereitung und Durchführung der Tätigkeiten des Gutachterausschusses stellt die Stadt eine Geschäftsstelle zur Verfügung, die fachlich der ausschließlichen Weisung des Gutachterausschusses bzw. seines Vorsitzenden untersteht.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Gutachterausschusses gehören:

  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von Bodenrichtwerten (jährlich flächendeckend für das Stadtgebiet Köln für baureife Wohnbaugrundstücke sowie die Erstellung von Übersichten)
  • Erteilung von Bodenrichtwertauskünften
  • Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten
  • Erstellung des Grundstücksmarkberichtes
  • Erstellung von Mietwertübersichten
  • Führung und Auswertung der Mietpreissammlung
  • Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag von Antragsberechtigten Gutachten:

  • über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • über den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken
    (z. B. Wohnrecht, Niessbrauch) auf Antrag
  • über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust (Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile
  • über Miet- und Pachtwerte.

Der Gutachterausschuss will mit seiner Arbeit

  • die Überschaubarkeit des Grundstücksmarktes verbessern,
  • dem Fachmann Daten für seine Tätigkeit zur Verfügung stellen,
  • dem nachfragenden Bürger zu einer brauchbaren Beurteilung verhelfen.

Stand: 21.08.2001